Kandidat für Wahl der Stellverter

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fazit
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Registriert: Montag 1. Februar 2016, 11:05

Kandidat für Wahl der Stellverter

Beitrag von fazit »

Es haben sich drei Kandidaten für die Wahl als Stellvertreter der SBV aufstellen lassen . Es werden zwei Stellvertreter gewählt . Zwei Kandidaten möchten sich nur als zweite Stellvertreter wählen lassen . Ist dies möglich ???
Herzlichen Gruß
valentin

AW: Kandidat für Wahl der Stellverter

Beitrag von valentin »

Klares NEIN!
Der Wähler entscheidet mit seinen Stimmen wer 1,2 oder 3 wird.

Ist einer mit dem meisten Stimmen als 1. Stellvertreter gewählt, wollte aber nur 2. werden, muss er sich entscheiden entweder nimmt er wie gewählt das Mandat als 1. Stellvertreter an, oder er er nimmt gar kein Mandat an. Dann ist er raus!
fazit
Beiträge: 25
Registriert: Montag 1. Februar 2016, 11:05

AW: Kandidat für Wahl der Stellverter

Beitrag von fazit »

Herzlichen Dank :)
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Kandidat für Wahl der Stellverter

Beitrag von albin.göbel »

fazit hat geschrieben:Zwei Kandidaten möchten sich nur als zweite Stellvertr. wählen lassen
Ich teile die Ansicht von Valentin: Es ist nach der WO schlicht nicht vorgesehen, z.B. nur für das Amt des 2. Stellvertreters zu kandidieren. Insbesondere ist es nach der Rechtsprechung ausgeschlossen, zu diesem Zweck entgegen teils verbreiteter Praxis z.B. in Wahlversammlungen die Wahl mehrerer Stellvertreter in mehreren statt in einem Wahlgang durchzuführen (vgl. z.B. LAG München, 25.09.2014, 4 TaBV 33/14, zur Nachwahl von mehreren Stellvertretern in mehreren Wahlgängen in einer Wahlversammlung). Das mögen die Gerichte gar nicht.

Die Ansicht des LAG München, dass ein Nichtbehinderter nicht zu einem Wahlleiter gewählt werden könne, ist nicht nach­voll­zieh­bar­. Ich halte die Ansicht der Vierten Kammer des LAG München in diesem Punkt für alles andere als stichhaltig, weil von der Wahlordnung mitnichten aus­ge­schlos­sen­. Diese Einzelmeinung ist un­ver­ein­bar­ mit dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 SchwbVWO, weicht von der herrschenden Meinung im Fachschrifttum ab und ist ab­zu­leh­nen­!

Die Wahlleitung muss nicht zwingend aus der Mitte der Wahlversammlung kommen, so zu Recht sogar für ­ SBV-Stufenwahl LAG Köln, ­ 19.10.2011, ­ 3 TaBV 51/11, II.2.b.cc, Rn. 46 m.w.N. aus Recht­spre­chung­­­ und Schrifttum.

Viele Grüße
Albin Göbel
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