SBV und Gestellung

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hefi

SBV und Gestellung

Beitrag von hefi »

Hallo zusammen,
unser Betrieb (Privater Betreiber) wurde durch Insolvenz in drei Teile zerschlagen. Bislang war ich für alle drei Bereiche als SBV zuständig.
Klar ist, dass Teilbereich I durch Verkauf an einen fremden privaten Käufer aus meiner Zuständigkeit gefallen ist.
Auch Teilbereich II, der im Rahmen eines Betriebsübergangs an eine Institution im Öff. Dienst (Uni) gefallen ist.
Jetzt kommt aber die Frage: Teilbereich III ging auch an die Uni, allerdings wurde eine GmbH gegründet, die nun Träger des Teilbereichs III ist, (eine 100%ige Tochter der Uni). Die ersten Monate gehörte auch ich noch als MA in den Teilbereich III, wurde jetzt aber doch noch von der Uni übernommen. Als MA könnte ich nun versetzt werden in den Teilbereich II, aber auch im Teilbereich III mit meinem Arbeitsplatz verbleiben, also gestellt werden. Wenn ich versetzt werde, bin ich nicht mehr im Amt. Wie sieht das aber aus, falls ich gestellt werde?
Einen Stellvertreter gibt es aktuell nicht mehr, da der auch zum Teilbereich II gehört. Eine Neuwahl für die Stellvertretung ist schon konkret geplant, könnte aber auch erfolglos enden. Da er einzige Kandidat auch bereits auf dem Absprung ist.
Danke für erhellende Antworten!!!
matthias.günther
Beiträge: 282
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: SBV und Gestellung

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

durch die Zerschlagung existiert doch der bisherige Betrieb gar nicht mehr (Mandat existiert nur bis zur Auflösung) und damit gibt es auch keine SBV mehr (Verlust der Wählbarkeit...). Damit sollte insgesamt jeweils neu gewählt werden (falls Voraussetzungen nach § 94 Abs. 1 SGB IX erfüllt), nicht nur Stellvertreter.
Analog zur Mitgliedschaft im BR würde die SBV nur bestehen bleiben, wenn bei einer Unternehmensteilung ein rechtlich geteilter Betrieb als gemeinsamer Betrieb der neuen Unternehmen fortgeführt wird (mangels Kontext hier nicht einzuschätzen). Ein Übergangsmandat gibt es für die SBV nicht. Wird ein Betriebsteil, in dem die SBV beschäftigt ist, ausgegliedert, scheidet sie aus und damit endet ebenfalls das Mandat. Hier muss aber geprüft werden, ob die SBV in dem nicht ausgegliederten Teil des Betriebs weiter beschäftigt werden kann.
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