hallo,
ein Mitarbeiter benötigt orthopädische Sicherheitsschuhe. Den Kostenvoranschlag vom Schuhmacher habe ich. Wie verfahre ich weiter? bei wem stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme und wo finde ich die Formulare??
besten dank
arbeitsschuhe
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Das ist ein Fall für die Krankenkasse.hallo,
ein Mitarbeiter benötigt orthopädische Sicherheitsschuhe. Den Kostenvoranschlag vom Schuhmacher habe ich. Wie verfahre ich weiter? bei wem stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme und wo finde ich die Formulare??
besten dank
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kötter
arbeitsschuhe
Nach dem Urteil des BSG vom 26.07.1994, 11 RAr 115/93, hat die Bundesagentur für Arbeit die mit der Anschaffung von orthopädischen Arbeitssicherheitsschuhen für einen behinderten Arbeitnehmer entstehenden Kosten zu übernehmen, soweit diese die Kosten für die Anschaffung von Sicherheitsschuhen von nicht Behinderten übersteigen und diese behinderungsbedingt ausschließlich im Beruf verwendet werden können.
Die Bundesagentur für Arbeit ist also verpflichtet, die Kosten für orthopädische Sicherheitsschuhe zu übernehmen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als der Arbeitgeber nicht zur Kostentragung verpflichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Gruber
Die Bundesagentur für Arbeit ist also verpflichtet, die Kosten für orthopädische Sicherheitsschuhe zu übernehmen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als der Arbeitgeber nicht zur Kostentragung verpflichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Gruber
AW: arbeitsschuhe
Ich habe die normale Schuhe von https://www.burgia-sauerland.de/ gekauft und für den Mitarbeiter dann orthopädische Einlagen machen Lassen. Die kosten hat die Krankenkasse ohne Probleme übernommen.
AW: arbeitsschuhe
Grüß euch zusammen. Genau diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Die Krankenkasse hat mir hier aber auch gute Hilfestellung geleistet. Als Empfehlung wurde mir hier Schuhwerk für die Arbeit angeraten.svenja.gruber hat geschrieben:
Die Bundesagentur für Arbeit ist also verpflichtet, die Kosten für orthopädische Sicherheitsschuhe zu übernehmen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als der Arbeitgeber nicht zur Kostentragung verpflichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Gruber
Schlussendlich war der Arbeitgeber bereit diese Kosten zu übernehmen, da es sich in seinen Augen zur PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gehandelt hat. Bei Einlagen oder dergleichen sowieso immer zur Krankenkasse.
Angenehmen Tag wünscht euch
Reinhard Breitenreiter