Hallo
ich bin die SBV seit kurzen. ich habe mitbekommen, nachden mir die Leutung einer Abteilung mitgeteilt hat dass Heute Bewernber eingeladen sind und ich soll anrufen wenn diese da sind. (Dadurch bekam ich es mit dass eine freie Stelle vorhanden ist) Da ich auch die SBV bin ist meine Frage:
muss der Arbeitgeber mich informieren wenn eine Freie stelle vorhanden ist?
Sodass ich prüfen ob diese stelle mit einem Schwerbehinderten Bewerber besetzt werden kann.
Danke
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Vom Rechtlichen Standpunkt gesehen! Besteht eine Prüfungspflicht bei der Besetzung freier Arbeitsplätze nach § 81 Abs.1 Satz 1. SGB IXHallo
ich bin die SBV seit kurzen. ich habe mitbekommen, nachden mir die Leutung einer Abteilung mitgeteilt hat dass Heute Bewernber eingeladen sind und ich soll anrufen wenn diese da sind. (Dadurch bekam ich es mit dass eine freie Stelle vorhanden ist) Da ich auch die SBV bin ist meine Frage:
muss der Arbeitgeber mich informieren wenn eine Freie stelle vorhanden ist?
Sodass ich prüfen ob diese stelle mit einem Schwerbehinderten Bewerber besetzt werden kann.
Danke
Es sollte auch eine Unterrichtung über Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit, § 95 Abs. 2 Satz 4 erfolgen.
Die Umsetzung sieht leider, in den meisten Fällen anders aus.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kötter