hallo,
ich habe probleme mit meinem 2. stelli.er möchte über alles mögliche genauestens informiert werden und mitwirken. ich habe ihm geantwortet das er als stelli keine rechte auf infos hat. seine antw lautete :auch wenn die SBV nur durch den 1. Vorsitzenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten wird, heißt das noch lange nicht, dass gewählte Stellvertreter
innerhalb der SBV kein Informationsrecht bzw. Mitspracherecht haben sollen." danach "drohte er mir noch mit dem integrationsamt !!
desweiteren stellt er die stellvertreterwahl/reihenfolge in frage weil dieser nicht sogleich bei der wahl des sbv entschieden wurde sondern erst 2 wochen später bei einer betriebsratswahl per losentscheid ( wir sind alle 3 zugleich betriebsräte)
was ich noch anmerken möchte: mit meinem 1 stelli arbeite ich wunderbar zusammen!
wäre überaus dankbar über antworten
gruß
ärger mit 2. stellvertreter
ärger mit 2. stellvertreter
BAG vom 07.04.2004, Az. 7 ABR 35/03
Vertretung der Vertrauensperson bei Verhinderung
In Betrieben und Dienststellen, in denen in der Regel mehr als 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, kann die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen. Die Heranziehung weiterer stellvertretender Mitglieder ist nach dieser Bestimmung nicht vorgesehen. Das gilt auch bei vorübergehender Verhinderung des nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX herangezogenen stellvertretenden Mitglieds.
Quelle: JURION
Gruß Dieter Kötter
Vertretung der Vertrauensperson bei Verhinderung
In Betrieben und Dienststellen, in denen in der Regel mehr als 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, kann die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen. Die Heranziehung weiterer stellvertretender Mitglieder ist nach dieser Bestimmung nicht vorgesehen. Das gilt auch bei vorübergehender Verhinderung des nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX herangezogenen stellvertretenden Mitglieds.
Quelle: JURION
Gruß Dieter Kötter
ärger mit 2. stellvertreter
hi führe es doch so durch wie ich :hallo,
ich habe probleme mit meinem 2. stelli.er möchte über alles mögliche genauestens informiert werden und mitwirken. ich habe ihm geantwortet das er als stelli keine rechte auf infos hat. seine antw lautete :auch wenn die SBV nur durch den 1. Vorsitzenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten wird, heißt das noch lange nicht, dass gewählte Stellvertreter
innerhalb der SBV kein Informationsrecht bzw. Mitspracherecht haben sollen." danach "drohte er mir noch mit dem integrationsamt !!
desweiteren stellt er die stellvertreterwahl/reihenfolge in frage weil dieser nicht sogleich bei der wahl des sbv entschieden wurde sondern erst 2 wochen später bei einer betriebsratswahl per losentscheid ( wir sind alle 3 zugleich betriebsräte)
was ich noch anmerken möchte: mit meinem 1 stelli arbeite ich wunderbar zusammen!
wäre überaus dankbar über antworten
gruß
alle 14 tage hocken wir uns kurz zusammen und ich berichte meinem stv. die aktuelle situation. wenn er nicht gut informiert ist, kann er mich auch nicht gut vertreten. er fragt zw.durch auch und weiss, wo alle unterlagen
geordnet bei mir zu finden sind. so haben wir keine probleme.
es besteht zwar eine eigene informationspflicht,
ein "pochendes" recht auf infos hat er allerdings tatsächlich nicht.
ärger mit 2. stellvertreter
hi führe es doch so durch wie ich :hallo,
ich habe probleme mit meinem 2. stelli.er möchte über alles mögliche genauestens informiert werden und mitwirken. ich habe ihm geantwortet das er als stelli keine rechte auf infos hat. seine antw lautete :auch wenn die SBV nur durch den 1. Vorsitzenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten wird, heißt das noch lange nicht, dass gewählte Stellvertreter
innerhalb der SBV kein Informationsrecht bzw. Mitspracherecht haben sollen." danach "drohte er mir noch mit dem integrationsamt !!
desweiteren stellt er die stellvertreterwahl/reihenfolge in frage weil dieser nicht sogleich bei der wahl des sbv entschieden wurde sondern erst 2 wochen später bei einer betriebsratswahl per losentscheid ( wir sind alle 3 zugleich betriebsräte)
was ich noch anmerken möchte: mit meinem 1 stelli arbeite ich wunderbar zusammen!
wäre überaus dankbar über antworten
gruß
alle 14 tage hocken wir uns kurz zusammen und ich berichte meinem stv. die aktuelle situation. wenn er nicht gut informiert ist, kann er mich auch nicht gut vertreten. er fragt zw.durch auch und weiss, wo alle unterlagen
geordnet bei mir zu finden sind. so haben wir keine probleme.
es besteht zwar eine eigene informationspflicht,
ein "pochendes" recht auf infos hat er allerdings tatsächlich nicht.
[/quote]
und was meinst du hierzu ? das habe ich auf der seite für sbv gefunden....
Der AG muss auch Zeiten wie ihr sie offenbar für Sitzungen und Komm.-Mittel in Anspruch nehmt weder dulden noch vergüten. Er kann sogar falls ihr diese Eigenständig mach euch abmahnen, Verstoß gegen die Arbeitspflicht lt. ArbV
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Heranziehung Stellvertreter?
Hallo zusammen,dieter.kötter hat geschrieben: Die Heranziehung weiterer stellvertretender Mitglieder ist nach dieser Bestimmung nicht vorgesehen ...
dieser "amtl." Leitsatz des BAG hatte eine Verfallszeit von weniger als 4 Wochen. Er war bereits zum Zeitpunkt der Zustellung veraltet, da die Vorschrift des § 95 Abs. 1 S. 4 SGB IX ab 1.5.2004 geändert wurde durch Gesetz vom 23.04.2004, was dem BAG wohl entgangen war, wie folgt:
"In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied."
Die von Hr. Kötter zitierte Entscheidung des BAG vom 07.04.2004, 7 ABR 35/03, ist demnach seit sieben Jahren insoweit rechtlich überholt – als zwischenzeitlich eine Heranziehung des 1. Stellvertreters bereits bei mehr als 100 schwerbehinderten Beschäftigten, und des 2. Stellvertreters bei mehr als 200 schwerbehinderten Beschäftigten möglich ist (§ 95 Absatz 1 Satz 4 SGB IX). Die Heranziehung des 2. Stellvertreters ist folglich kraft Gesetzes - entgegen dem damaligen BAG-Leitsatz - rechtlich nunmehr möglich. Der Siebte Senat hat aber leider versäumt, darauf klarstellend hinzuweisen, obgleich zum Zeitpunkt der Zustellung schon überholt.
Der Losentscheid ist in mehrfacher Hinsicht unvereinbar mit der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO), weil er... desweiteren stellt er die stellvertreterwahl/reihenfolge in frage, weil dieser nicht sogleich bei der wahl des sbv entschieden wurde, sondern erst 2 wochen später bei einer betriebsratswahl per losentscheid...
nicht unverzüglich, sondern erst 2 Wochen nach der SBV-Wahl, und
spontan bzw. ohne vorherige gesonderte Ankündigung durchgeführt wurde.
Davon ausgehend, dass das Wahlergebnis der SBV-Wahl einschließlich der Reihenfolge der Stellvertreter - entsprechend dem Ergebnis des verspäteten Losentscheids - ordnungsgemäß vom Wahlvorstand am Schwarzen Brett für mindestens zwei Wochen ausgehängt wurde, besteht Rechtsfrieden, nachdem die Anfechtungsfrist abgelaufen ist.
Viele Grüße
Albin Göbel
ärger mit 2. stellvertreter
Bei solchen Fragen frage ich mich...: Um WAS geht es euch? Um eure Machtspielchen oder um die Behinderten? Wenn du das Amt des SBV SO verstehst, bist du am falschen Platz. Sorry, das IST einfach so.hallo,
ich habe probleme mit meinem 2. stelli.er möchte über alles mögliche genauestens informiert werden und mitwirken. ich habe ihm geantwortet das er als stelli keine rechte auf infos hat. seine antw lautete :auch wenn die SBV nur durch den 1. Vorsitzenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten wird, heißt das noch lange nicht, dass gewählte Stellvertreter
innerhalb der SBV kein Informationsrecht bzw. Mitspracherecht haben sollen." danach "drohte er mir noch mit dem integrationsamt !!
desweiteren stellt er die stellvertreterwahl/reihenfolge in frage weil dieser nicht sogleich bei der wahl des sbv entschieden wurde sondern erst 2 wochen später bei einer betriebsratswahl per losentscheid ( wir sind alle 3 zugleich betriebsräte)
was ich noch anmerken möchte: mit meinem 1 stelli arbeite ich wunderbar zusammen!
wäre überaus dankbar über antworten
gruß