Sehr geehrte Forumsmitglieder,
meine Frage:
Eine Mitarbeiterin möchte von sich aus ins BEM aufgenommen werden obwohl sie noch keine 42 Tage krank war.
Es liegt ein GDB von 40 vor, Antrag auf Gleichstellung ist gestellt.
Die Mitarbeiterin ist laut Direktionsrecht für 6 Monate versetzt worden und musste nun wieder an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Dies bereitet ihr erhebliche psychische Einschränkungen die durch ärztliche Atteste sogar belegt wurden. Sie hat einen Umsetzungsantrag gestellt.
Dürfen Mitarbeiter vor der 6 Wochen Grenze ins BEM aufgenommen werden (also Präventiv im Sinne §84 Abs.1 oder gilt das nur wenn eine Schwerbehinderung also GDB 50 vorliegt)
oder muss abgewartet werden bis eine längere AU vorliegt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mitarbeiter ist noch keine 42 Tage krank und möchte BEM
AW: Mitarbeiter ist noch keine 42 Tage krank und möchte BEM
Hi,
es wird empfohlen in die Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum BEM hinein zu schreiben, dass bei berechtigtem Interesse des Beschäftigten ein BEM auch vor Ablauf der 42 Tage durchgeführt werden kann. (Auch die 42 Tage sind ein Maximum unter das man via Dienstvereinbarung durchaus gehen kann.)
Das haben wir so in unsere DV hineingeschrieben und praktizierern das mit großem Erfolg:
Es macht doch Sinn, so früh als möglich eingreifen zu können. Und wenn ich als AN für die Zukunft deutliche gesundheitliche Probleme sehe, macht es doch nur Sinn so früh als möglich darüber zu reden.
Hardy
es wird empfohlen in die Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum BEM hinein zu schreiben, dass bei berechtigtem Interesse des Beschäftigten ein BEM auch vor Ablauf der 42 Tage durchgeführt werden kann. (Auch die 42 Tage sind ein Maximum unter das man via Dienstvereinbarung durchaus gehen kann.)
Das haben wir so in unsere DV hineingeschrieben und praktizierern das mit großem Erfolg:
Es macht doch Sinn, so früh als möglich eingreifen zu können. Und wenn ich als AN für die Zukunft deutliche gesundheitliche Probleme sehe, macht es doch nur Sinn so früh als möglich darüber zu reden.
Hardy
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Mitarbeiter ist noch keine 42 Tage krank und möchte BEM
Diese Frage kann in BEM-Vereinbarung aufgenommen werden, wenn AG/BR dies wollen. Wird auch verbreitet so normiert, wie von Hardy erwähnt. Ist möglich z.B. aufgrund der Ermächtigungen in § 88 Nr. 1 BetrVG oder § 83 Abs. 2a Nr. 5 SGB IX.Bemme hat geschrieben:Dürfen Mitarbeiter vor der 6-Wochen-Grenze ins BEM aufgenommen werden?
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: Mitarbeiter ist noch keine 42 Tage krank und möchte BEM
Nur zur Klarstellung:
BEM beginnt nicht nach 42 Tagen sondern nach 6 Wochen AU.
Je nach Arbeitszeitmodell des Betroffenen sind das wesentlich weniger Tage bis die 6 Wochen nach § 84 Abs. 2 SGB IX erreicht sind!
BEM beginnt nicht nach 42 Tagen sondern nach 6 Wochen AU.
Je nach Arbeitszeitmodell des Betroffenen sind das wesentlich weniger Tage bis die 6 Wochen nach § 84 Abs. 2 SGB IX erreicht sind!