ärger mit 2. stellvertreter

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Anonymous

ärger mit 2. stellvertreter

Beitrag von Anonymous »

hallo,

ich habe probleme mit meinem 2. stelli.er möchte über alles mögliche genauestens informiert werden und mitwirken. ich habe ihm geantwortet das er als stelli keine rechte auf infos hat. seine antw lautete :auch wenn die SBV nur durch den 1. Vorsitzenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten wird, heißt das noch lange nicht, dass gewählte Stellvertreter

innerhalb der SBV kein Informationsrecht bzw. Mitspracherecht haben sollen." danach "drohte er mir noch mit dem integrationsamt !!
desweiteren stellt er die stellvertreterwahl/reihenfolge in frage weil dieser nicht sogleich bei der wahl des sbv entschieden wurde sondern erst 2 wochen später bei einer betriebsratswahl per losentscheid ( wir sind alle 3 zugleich betriebsräte)

was ich noch anmerken möchte: mit meinem 1 stelli arbeite ich wunderbar zusammen!

wäre überaus dankbar über antworten
gruß
dieter.kötter

ärger mit 2. stellvertreter

Beitrag von dieter.kötter »

BAG vom 07.04.2004, Az. 7 ABR 35/03
Vertretung der Vertrauensperson bei Verhinderung
In Betrieben und Dienststellen, in denen in der Regel mehr als 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, kann die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen. Die Heranziehung weiterer stellvertretender Mitglieder ist nach dieser Bestimmung nicht vorgesehen. Das gilt auch bei vorübergehender Verhinderung des nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX herangezogenen stellvertretenden Mitglieds.
Quelle: JURION

Gruß Dieter Kötter
gabriel.szytar

ärger mit 2. stellvertreter

Beitrag von gabriel.szytar »

hallo,

ich habe probleme mit meinem 2. stelli.er möchte über alles mögliche genauestens informiert werden und mitwirken. ich habe ihm geantwortet das er als stelli keine rechte auf infos hat. seine antw lautete :auch wenn die SBV nur durch den 1. Vorsitzenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten wird, heißt das noch lange nicht, dass gewählte Stellvertreter

innerhalb der SBV kein Informationsrecht bzw. Mitspracherecht haben sollen." danach "drohte er mir noch mit dem integrationsamt !!
desweiteren stellt er die stellvertreterwahl/reihenfolge in frage weil dieser nicht sogleich bei der wahl des sbv entschieden wurde sondern erst 2 wochen später bei einer betriebsratswahl per losentscheid ( wir sind alle 3 zugleich betriebsräte)

was ich noch anmerken möchte: mit meinem 1 stelli arbeite ich wunderbar zusammen!

wäre überaus dankbar über antworten

gruß
hi :-) führe es doch so durch wie ich :

alle 14 tage hocken wir uns kurz zusammen und ich berichte meinem stv. die aktuelle situation. wenn er nicht gut informiert ist, kann er mich auch nicht gut vertreten. er fragt zw.durch auch und weiss, wo alle unterlagen
geordnet bei mir zu finden sind. so haben wir keine probleme.
es besteht zwar eine eigene informationspflicht,
ein "pochendes" recht auf infos hat er allerdings tatsächlich nicht.

Anonymous

ärger mit 2. stellvertreter

Beitrag von Anonymous »

hallo,

ich habe probleme mit meinem 2. stelli.er möchte über alles mögliche genauestens informiert werden und mitwirken. ich habe ihm geantwortet das er als stelli keine rechte auf infos hat. seine antw lautete :auch wenn die SBV nur durch den 1. Vorsitzenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten wird, heißt das noch lange nicht, dass gewählte Stellvertreter

innerhalb der SBV kein Informationsrecht bzw. Mitspracherecht haben sollen." danach "drohte er mir noch mit dem integrationsamt !!
desweiteren stellt er die stellvertreterwahl/reihenfolge in frage weil dieser nicht sogleich bei der wahl des sbv entschieden wurde sondern erst 2 wochen später bei einer betriebsratswahl per losentscheid ( wir sind alle 3 zugleich betriebsräte)

was ich noch anmerken möchte: mit meinem 1 stelli arbeite ich wunderbar zusammen!

wäre überaus dankbar über antworten

gruß
hi :-) führe es doch so durch wie ich :

alle 14 tage hocken wir uns kurz zusammen und ich berichte meinem stv. die aktuelle situation. wenn er nicht gut informiert ist, kann er mich auch nicht gut vertreten. er fragt zw.durch auch und weiss, wo alle unterlagen
geordnet bei mir zu finden sind. so haben wir keine probleme.
es besteht zwar eine eigene informationspflicht,
ein "pochendes" recht auf infos hat er allerdings tatsächlich nicht.

[/quote]

und was meinst du hierzu ? das habe ich auf der seite für sbv gefunden....

Der AG muss auch Zeiten wie ihr sie offenbar für Sitzungen und Komm.-Mittel in Anspruch nehmt weder dulden noch vergüten. Er kann sogar falls ihr diese Eigenständig mach euch abmahnen, Verstoß gegen die Arbeitspflicht lt. ArbV
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Heranziehung Stellvertreter?

Beitrag von albin.göbel »

dieter.kötter hat geschrieben: Die Heranziehung weiterer stell­ver­tre­ten­der Mitglieder ist nach dieser Bestimmung nicht vorgesehen ...
Hallo zusammen,

dieser "amtl." Leitsatz des BAG hatte eine Verfallszeit von weniger als 4 Wochen. Er war ­ bereits zum Zeitpunkt der Zustellung veraltet, da die Vorschrift des § 95 Abs. 1 S. 4 SGB IX ab 1.5.2004 geändert wurde durch Gesetz vom 23.04.2004, was dem BAG wohl entgangen war, wie folgt:

"In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stim­men­zahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied."

Die von Hr. Kötter zitierte Entscheidung des BAG vom 0­7­.04.2004, 7 ABR 35/03, ist demnach seit sieben Jahren insoweit rechtlich überholt – als ­ zwischenzeitlich eine Heranziehung des 1. Stellvertreters bereits bei mehr als 100 schwer­be­hin­der­ten Beschäftigten, und des 2. Stell­ver­tre­ters bei mehr als 200 schwerbehinderten Beschäftigten möglich ist (§ 95 Absatz 1 Satz 4 SGB IX). Die Heranziehung des 2. Stellver­treters­­ ist folglich kraft Gesetzes - entgegen dem damaligen BAG-Leitsatz - rechtlich ­ nunmehr möglich. ­ Der Siebte Senat ­ hat aber leider versäumt, darauf klarstellend ­­ hinzuweisen, obgleich zum Zeitpunkt der Zustellung schon überholt.

... desweiteren stellt er die stell­ver­tre­ter­wahl/rei­hen­fol­ge in frage, weil dieser nicht sogleich bei der wahl des sbv entschieden wurde, son­dern erst 2 wochen später bei einer betriebsratswahl per losentscheid...
Der Losentscheid ist in mehrfacher Hin­sicht unvereinbar mit der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO), weil er

◾nicht unverzüglich, sondern erst 2 Wo­chen nach der SBV-Wahl, und
◾spontan bzw. ohne vorherige gesonderte Ankündigung durchgeführt wurde.

Davon ausgehend, dass das Wahlergebnis der SBV-Wahl einschließlich der Rei­hen­fol­ge der Stellvertreter - entsprechend dem Ergebnis des verspäteten Losentscheids - ordnungsgemäß vom Wahlvorstand am Schwarzen Brett für mindestens zwei Wo­chen ausgehängt wurde, besteht Rechts­frie­den, nachdem die Anfechtungsfrist ab­ge­lau­fen ist.

Viele Grüße
Albin Göbel
Anonymous

ärger mit 2. stellvertreter

Beitrag von Anonymous »

hallo,

ich habe probleme mit meinem 2. stelli.er möchte über alles mögliche genauestens informiert werden und mitwirken. ich habe ihm geantwortet das er als stelli keine rechte auf infos hat. seine antw lautete :auch wenn die SBV nur durch den 1. Vorsitzenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten wird, heißt das noch lange nicht, dass gewählte Stellvertreter

innerhalb der SBV kein Informationsrecht bzw. Mitspracherecht haben sollen." danach "drohte er mir noch mit dem integrationsamt !!
desweiteren stellt er die stellvertreterwahl/reihenfolge in frage weil dieser nicht sogleich bei der wahl des sbv entschieden wurde sondern erst 2 wochen später bei einer betriebsratswahl per losentscheid ( wir sind alle 3 zugleich betriebsräte)

was ich noch anmerken möchte: mit meinem 1 stelli arbeite ich wunderbar zusammen!

wäre überaus dankbar über antworten
gruß
Bei solchen Fragen frage ich mich...: Um WAS geht es euch? Um eure Machtspielchen oder um die Behinderten? Wenn du das Amt des SBV SO verstehst, bist du am falschen Platz. Sorry, das IST einfach so.
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