Informationen werden der SBV vorenthalten

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yafane

Informationen werden der SBV vorenthalten

Beitrag von yafane »

Hallo zusammen,

seit ca. 1 Jahr bin ich die Vertrauensperson in unserem Betrieb (ca. 2000 MA am Standort). Da ich selbst nicht betroffen und daher ganz neu in der ganzen Materie bin, musste ich mich erst einmal schulen lassen und einarbeiten. Leider hatte ich auch keine Übergabe vom Vorgänger, so wie man es sich wünscht und meine Stellvertreter sind ebenfalls ganz neu in der Thematik.. Aber mein Gefühl sagt mir, dass bei uns etwas ganz gewaltig nicht stimmt:

- BEM-Regeln werden nicht eingehalten (siehe separates Thema)
- ich wurde bis jetzt noch zu keiner Bauausschusssitzung eingeladen
- ich wurde erst nach einigen Anläufen zur ASA-Sitzung eingeladen
- man verwehrt mir, an betrieblichen Begehungen teilzunehmen
- und man verwehrt mir die Einsichtnahme in einen neuen Pachtvertrag, der mit einem externen Pächter einer Cafeteria geschlossen werden soll, der auf unserem Gelände tätig ist. Der Grund ist mir leider noch nicht bekannt, aber sobald es mir möglich ist, werde ich nachfragen.

Ich habe den AG mehrmals angesprochen und angeschrieben, dass ich es als mein Recht ansehe, bei Betriebsbegehungen teilzunehmen, was er nicht so sieht. Ich könne ja alleine über das Gelände gehen, das würde man mir nicht verwehren. Meiner Meinung nach ist das aber ein Unterschied zu einer "offiziellen Begehung", außerdem geht es ja darum, dass jede Partei seine Sichtweise einbringt und die SBV bei ev. Änderungen vorab das Beratungsrecht ausüben dürfen soll, was nicht gegeben ist, wenn die SBV alleine übers Gelände spazieren geht...

Dass jetzt ein Pachtvertrag besprochen werden soll und mir der Sprecher des Kantinenausschusses mitteilt, dass der AG nicht will, dass ich diesen lesen dürfe, ist jetzt der Gipfel.

Ich habe gute Lust, ein letztes Schreiben an den AG zu richten und ihn aufzufordern, all das sofort abzustellen und mir die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen, sonst werde ich in der Ausübung meines Amtes behindert. Sollte ich nicht bis zum Datum alle notwendigen Informationen erhalten, sehe ich mich gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Rechte der SBV gegen den AG vertritt. Kosten trägt nach §40 BetrVG der AG.

Ist das so korrekt? Muss ich noch etwas beachten?? Wer kann mir in München oder im näheren Umkreis einen Rechtsanwalt mit guten Kenntnissen im SGB empfehlen??

Vielen Dank schon mal!
yafane

PS: wenn das Thema "Betriebsbegehung" in den Änderungen des SGB mit aufgenommen würde, wäre vermutlich vielen SBVen geholfen!
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Informationen werden der SBV vorenthalten

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo yafane,
vielleicht würde hier auch erst einmal ein klärendes Gespräch mit dem Beauftragten des Arbeitgebers und dem Betriebsrat gemeinsam mit dem Integrationsamt helfen. Wirkt oftmals Wunder, wenn eine neutrale externe Stelle Beteiligt ist. Hier sind die Kontaktdaten vom ZBFS Bayern in München. Einfach mal anrufen oder Mail schreiben.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
yafane

AW: Informationen werden der SBV vorenthalten

Beitrag von yafane »

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Herr Römer!

Der Beauftragte des AG hat seinen Dienstsitz leider nicht vor Ort sondern ist in NRW. Anscheinend hat der AG vor seinem Antwortschreiben an mich mit ihm gesprochen und er teilt die Auffassung des AG. Mit einem Sachbearbeiter des Integrationsamts in München und mit dem ifd habe ich telefoniert und beide waren gelinde gesagt "entsetzt".... Aber anscheinend darf man mir keinen Rechtsanwalt empfehlen. Einen Besuch vor Ort bekam ich leider nicht angeboten, hätte vermutlich auch nicht viel Sinn, da der AG sich ja im Recht fühlt, sonst hätte der Beauftragte ihm ja diesbezüglich einen Hinweis gegeben...
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Informationen werden der SBV vorenthalten

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo yafane,
einen Rechtsanwalt dürfen die Mitarbeiter beim Integrationsamt nicht empfehlen. Das wäre eine unzulässige Werbung. Ob der Anwalt gut war stellt sich für die Betroffenen leider immer erst nach den Verfahren raus.
Trotzdem würde ich nochmal Kontakt mit dem Integrationsamt aufnehmen und nach einem Gespräch nachfragen. Auch eine schriftliche Anfrage des zuständigen Integrationsamtes beim Arbeitgeber mit der Bitte um Stellungnahme ist möglich.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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