Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

Antworten
sbvengelchen

Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

Beitrag von sbvengelchen »

Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

Bei uns wird demnächst die letzte Stellvertreterin zurücktreten.
Somit sind nach § 17 SchwbWVO Nachwahlen der Stellvertretung einzuleiten.
Darf die SVP jetzt schon den Wahlvorstand bestellen oder erst nach dem Rücktritt der letzten Stellvertreterin?
Besten Dank
Sbvengelchen
matthias.günther
Beiträge: 280
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

erst wenn es keine Stellvertreter mehr gibt, darf die SBV die Nachwahl der Stellvertreter einleiten. Eure stellvertretende Vertrauensperson müsste also noch zurücktreten.
Antworten