Betriebsratsitzungen

Antworten
acer

Betriebsratsitzungen

Beitrag von acer »

ich habe doch als Schwerbehinderten-Vertreter ein Recht bei den Betriebsratssitzungen dabei zu sein,
oder ein Protokoll zu bekommen. Unser Betriebsratsvorsitzender weigert sich. Mir das eine noch das andre
zu zugestehen. Wie kann ich mein Recht durchsetzen. Ich erfahre auch viel zu spät von neuen Einstellung.
Dadurch habe ich keine Möglichkeit einen Behinderten vorzuschlagen. Das selbe gilt bei Umgruppierungen.
Ich habe das Gefühl der Betriebsrat hat Angst ich würde Ihn beschneiden.
Habe ich auch rechtliche Mittel? Arbeitsgericht?
Bitte um Hilfe
acer
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: BR-Sitzungen und Ausschüsse des BR: SBV-Teilnahme sowie Sitzungsprotokolle

Beitrag von albin.göbel »

acer hat geschrieben:Unser BR-Vorsitzender weigert sich, mir weder das eine noch das andere zuzugestehen.
Die SBV hat als gesetzliche betriebliche Inte­res­sen­ver­tre­tung ein generelles, unbedingtes, umfassendes sowie ein unabdingbares und weder im Ermessen des Betriebsrats noch des Arbeitgebers stehendes beratendes Teil­nah­me­recht zum Beispiel an folgenden Sitzungen:
Betriebsrat,
BR-Ausschüsse,
Wirtschaftsausschuss,
Arbeitsschutzausschuss,
Gemeinsame Ausschüsse,
Arbeitsgruppen*), bestimmte
Kommissionen (PaKo*), und
Monatsgespräche.

Darauf wurde im B­IH-Forum schon mehrfach ausgiebig mit Nachweisen eingegangen. Die jeweiligen Vorsitzenden dieser Gremien haben die SBV gleichermaßen wie die Mitglieder dieser Organe zu laden. Die regelmäßige Teilnahme der SBV an diesen Sitzungen und zeitnahe Basisschulungen gerade für die Neugewählten sind auch deswegen bedeutsam, um Kenntnisse über das betriebliche Geschehen zu erlangen und über alle betrieblichen Angelegenheiten unmittelbar unterrichtet zu sein als Grundvoraussetzung für eine effektive SBV-Arbeit in der Interessenvertretung. Zu den erst 2001 normierten Arbeitsgruppen*) siehe auch Diskussion von 2014.

Der BR-Vorsitzende hat nicht das Recht, eine zur Teilnahme an den Sitzungen berechtigte SBV auszuschließen! Ein Ausschluss der Vertrauensperson von den Sitzungen durch den BR-Vorsitzenden ist unwirksam. Der Vorsitzende hat dazu keine Befugnis nach der Rechtsprechung und nach einhelliger Auffassung in der Fachliteratur. Die SBV ist auch nicht der Geschäftsordnungsgewalt des Betriebsrats unterworfen (Düwell in LPK-SGB IX, § 95 Rn. 80).

• Niederschrift
Die Protokolle der Sitzungen sind der SBV zugänglich zu machen! Nach § 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG hat der BR-Vorsitzende die SBV rechtzeitig "unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden". Verstößt der Vorsitzende beharrlich gegen diese Pflicht, so ist das eine "grobe Pflichtverletzung", die nach allgemeiner Auffassung einen "Ausschlussantrag nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG rechtfertigt".

NACHTRAG
Grundlegender Aufsatz von Düwell, ZTR 12.2020, Seite 681-684, zu dem Thema: „Protokoll des Personalrats - Recht auf Einsicht und Aushändigung? Auch für die SBV?“

:?: Welche konkrete "Begründung" führt denn dieser Vorsitzende des Betriebsrats dafür an,
(1) die SBV nicht zu den Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse korrekt einzuladen und
(2) die SBV am gesetzlich verbürgten beratenden Teilnahmerecht an allen Sitzungen zu hindern?
(3) Gibt es dazu etwa Beschlüsse des BR-Gremiums bzw. der BR-Ausschüsse? Wurde SBV gehört?
(4) Wird der SBV etwa auch die Einsicht in die BR-Sitzungsprotokolle verweigert und mit welcher "Einlassung"?


Arbeitshilfen:
Rechtsprechung
Wer wird eingeladen?
Niederschrift (Protokoll)
Teilnahmerecht an Sitzungen!

Viele Grüße
Albin Göbel
_____________________
*) Rein wörtliche Auslegung z.B. bei PaKo-Kommission ist nicht zielführend, denn da wurde bei der Formulierung des Tarifvertrags „geschlampt“. Gleiches gilt für Arbeitsgruppen des Betriebsrats im Sinne des § 28a BetrVG, da auch dort nichts von SBV erwähnt. Da wurde halt bei der Normierung nur durch die betriebsverfassungsrechtliche Brille geschaut und nicht über den Tellerrand hinaus ins SGB IX.

» Beiträge aus dem Beratungs-Forum in das SBV-Forum verschoben, da SBV-Thema
matthias.günther
Beiträge: 288
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: Betriebsratsitzungen

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

Teilnahme an den Sitzungen ja, es gibt aber für die SBV keinen Anspruch das Protokoll der BR-Sitzung zu bekommen. Allerdings muss der SBV die Möglichkeit eingeräumt werden, an geeigneter Stelle (z. B. BR-Büro) Einsicht in die Protokolle nehmen zu können.

Gruß aus dem Integrationsamt Chemnitz
downunder

AW: Betriebsratsitzungen

Beitrag von downunder »

Hallo Zusammen,

komme gerade frisch von einer SBV Schulung. Dort war "leidige Thema" BR Protokolle auch thematisiert. Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen noch ein praktischer Tipp den uns der Referent gegeben hat:

Vorsorglich sollte die SBV im Streitfall über alle SBV Themen/Beschlüsse eine eigene Niederschrift erstellen.
Antworten