Sehr geehrte Damen und Herren im Forum,
wegen der Auflösung das Fachbereiches, wurde mir eine Kündigung ausgesprochen. Aufgrund meiner sich durch Witterungseinflüsse verschlechternden Gesundheitslage (Behinderungsgrad 50%) möchte ich wieder in meinem alten Beruf (Verwaltungsfachangestellter öffentlicher Dienst) arbeiten. Hierzu fehlt mir, durch fast 20-jährigen Wechsel in einen anderen Berufszweig, der "aktuelle" Wissensstand. Welche Möglichkeiten der Weiterbildung gibt es für mich um weiter am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Es kann ja nicht sein, dass man mit 53 zu alt für eine Umschulung bzw. Weiterbildung ist, wenn noch midestens 15 Jahre Arbeit vor einem liegen. Eigentlich gilt doch lt SGB der Grundsatz "Reha vor Rente". Wedr weiss Rat? Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Reha vor Rente
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AW: Reha vor Rente
Hallo,
wir können natürlich keine Einzelfallprüfung durch die Rentenversicherung ersetzen. Hier ein Auszug aus der Broschüre der DRV zur beruflichen Reha (http://www.deutsche-rentenversicherung. ... nFile&v=19" onclick="window.open(this.href);return false;):
Persönliche Voraussetzungen
Die persönlichen Voraussetzungen für berufliche Rehabilitationen erfüllen Sie, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit
wegen Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und
durch Rehabilitationsleistungen
> bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit die drohende Minderung abgewendet werden kann oder
> die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche
Verschlechterung abgewendet werden kann oder
> bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Besserung der bisherige
Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Somit nicht unbedingt eine Frage des Alters. Evtl. kann bei komplizierten Sachverhalten auch ein Rentenberater weiterhelfen.
wir können natürlich keine Einzelfallprüfung durch die Rentenversicherung ersetzen. Hier ein Auszug aus der Broschüre der DRV zur beruflichen Reha (http://www.deutsche-rentenversicherung. ... nFile&v=19" onclick="window.open(this.href);return false;):
Persönliche Voraussetzungen
Die persönlichen Voraussetzungen für berufliche Rehabilitationen erfüllen Sie, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit
wegen Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und
durch Rehabilitationsleistungen
> bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit die drohende Minderung abgewendet werden kann oder
> die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche
Verschlechterung abgewendet werden kann oder
> bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Besserung der bisherige
Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Somit nicht unbedingt eine Frage des Alters. Evtl. kann bei komplizierten Sachverhalten auch ein Rentenberater weiterhelfen.
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Reha vor Rente
Ich teile die Auffassung von Matthias Günther, wonach "nicht unbedingt eine Frage des Alters", ob ein Reha-Träger leistet oder nicht. Ebenso zur Frage der Umschulung bzw. Fortbildung LSG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2007, L 10 R 5394/06, mit Besprechung von Bunge/Welti "Ermessensfehlerhafte Ablehnung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen Lebensalter des Versicherten" in Diskussionsforum A, Beitrag 2/2008 auf reha-recht.de). Diese Rechtsprechung gilt nicht nur für die DRV, sondern auch für andere berufliche Reha-Träger wie der Arbeitsagentur.Wald hat geschrieben:Es kann ja nicht sein, dass man mit 53 zu alt für eine Umschulung bzw. Weiterbildung ist...
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: Reha vor Rente
Hallo wald,
erster Ansprechpartner nach einer Kündigung ist aber nicht der Rentenversicherungsträger sondern die Agentur für Arbeit. Vermittlung, Berufsausbildung oder Umschulung ist keine Reha-Maßnahme die der Rentenversicherungsträger übernehmen wird. Und für eine Rente sind die Voraussetzungen durch den Arbeitsplatzverlust allein sicher nicht erfüllt. Im Rahmen der Vermittlung können die Arbeitsagenturen mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel Qualifizierungen oder Eingliederungszuschüssen unterstützen: Aufgaben von Arbeitsagentur und Jobcenter
erster Ansprechpartner nach einer Kündigung ist aber nicht der Rentenversicherungsträger sondern die Agentur für Arbeit. Vermittlung, Berufsausbildung oder Umschulung ist keine Reha-Maßnahme die der Rentenversicherungsträger übernehmen wird. Und für eine Rente sind die Voraussetzungen durch den Arbeitsplatzverlust allein sicher nicht erfüllt. Im Rahmen der Vermittlung können die Arbeitsagenturen mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel Qualifizierungen oder Eingliederungszuschüssen unterstützen: Aufgaben von Arbeitsagentur und Jobcenter