Schwerbehindertenversammlung

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arcus
Beiträge: 78
Registriert: Freitag 7. November 2014, 15:26

Schwerbehindertenversammlung

Beitrag von arcus »

unsere Vertreterin der Schwerbehinderten weigert sich eine Schwerbehindertenversammlung durchzuführen, obwohl es genügend Punkte zu besprechen gibt. Was können wir Schwerbehinderten dagegen tun? Ein Problem ist sicher, daß viele unserer Schwerbehinderten zwar organisatorisch dem Standort zugeordnet sind aber bundesweit im Außendienst sind.
matthias.günther
Beiträge: 279
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: Schwerbehindertenversammlung

Beitrag von matthias.günther »

Hallo arcus,

die SBV muss wegen den Verweises des § 95 Abs. 6 S. 2 SGB IX auf die entsprechenden Vorschriften des BetrVG/PersVG regelmäßig eine Schwerbehindertenversammlung durchführen. D. h. einmal im Kalenderjahr wird das Recht der SBV gegenüber dem Arbeitgeber, die Versammlung durchzuführen, gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigen zur Pflicht im Rahmen einer ordnungsgemäßen Mandatsausübung.
Ob hier ein Grund vorliegt, die SBV bei wiederholtem Verstoß per Antrag nach § 94 Abs. 7 S. 5 SGB IX über den Widerspruchsausschuss des Integrationsamtes aus dem Amt zu entfernen, könnte man sicher kontrovers diskutieren. Zudem erfordert es einen Antrag eines Viertels der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen im Betrieb bzw. der Dienststelle.
Interessant ist in dem Zusammenhang aber vielleicht folgende Rechtsprechung:
Verstöße gegen die Verpflichtung des Betriebsrats, regelmäßig Betriebsversammlungen abzuhalten, können die Auflösung des Betriebsrates zu Folge haben (Hess. LAG 12.08.93, AiB 93, 48). Das war ein Fall für den § 23 BetrVG.
Sicher mag aufgrund der Konstellation mit vielen Außendienstlern die Planung schwierig sein und sollte daher langfristig erfolgen. Für die SBV ist aber diese Planung und Vorbereitung Mandatsarbeit und geht somit vor. Und für die betroffenen schwerbehinderten Beschäftigten muss der Arbeitgeber die Teilnahme ermöglichen. Dies schließt neben der Freistellung auch die Übernahme von erforderlichen Fahrt- und Übernachtungskosten ein, wenn die Versammlung z. B. für einen Betrieb, der bundesweit tätig ist, ja nur zentral erfolgen kann.
Manche SBV hängen die Schwerbehindertenversammlung an die Betriebsversammlung an. So sollte sich auch der Arbeitgeber besser darauf einstellen können und sieht, dass man keinen unnötigen Aufwand betreiben will.
Zum Thema Schwerbehindertenversammlung bieten z. B. die Integrationsämter Fortbildungen an. Evtl. kann eure SBV ihre Kenntnisse noch erweitern.

Viele Grüße aus dem Integrationsamt Chemnitz
M. Günther
rolf.gollnick
Beiträge: 11
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Schwerbehindertenversammlung

Beitrag von rolf.gollnick »

Wenn es euch nicht gelungen ist, eure SBV von der Notwendigkeit einer SB-Versammlung zu überzeugen, bittet doch den Betriebs-/Personalrat um Unterstützung. Organisatorisch dürften die die gleichen Probleme haben und haben dafür Lösungen gefunden. Daran sollte eine SBV-Versammlung nicht scheitern. Der BR/PR kann das Thema ggfs. auf die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung setzen und mit der SBV (eindringlich) besprechen. Ich kann mir gar keinen vernünftigen Grund vorstellen, sich der Durchführung einer SBV-Versammlung zu verweigern.

Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Überzeugungsarbeit

Rolf Gollnick
arcus
Beiträge: 78
Registriert: Freitag 7. November 2014, 15:26

AW: Schwerbehindertenversammlung

Beitrag von arcus »

vielen Dank für die Hinweise. Der BR Vorsitzende und der Konzernschwerbehindertenvertreter sind auch informiert.
Rückmeldung hab ich noch keine. Mal sehn ob sich jetzt etwas bewegt.
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