Hallo ,
ich bin Vertrauensperson bei uns im Amt und wurde folgendes gefragt; gibt es Zuschüsse beim behinderten gerechten umbauen in der häuslichen Wohnung ?
ich danke für die Mithilfe !
Gruß Jürgen aus Frankfurt
Zuschuss beim häuslichen behinderten gerechten Umbau
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- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Zuschuss beim häuslichen behinderungsgerechten Umbau?
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1. Wer ist zuständig?
Das Integrationsamt kann grundsätzlich nur Beamten und Selbständigen, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Wohnungshilfe gewähren. Für alle anderen schwerbehinderten Menschen ist der Rehaträger (Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsagentur...) zuständig. Leistungen der Rehaträger gehen den nachrangigen Leistungen des Integrationsamts vor gemäß § 102 Abs. 5 SGB IX.
2. Was wird gefördert?
Diese Träger erbringen regelmäßig nur Leistungen der Wohnungshilfe, welche sich auf den Bereich vor der Haus- bzw. Wohnungstür erstrecken, grundsätzlich also keine Umbauten innerhalb einer Wohnung (Ernst/ Adlhoch/ Seel, SGB IX, § 33 Rn. 80 ff).
Kontextlinks:
◉ Bundesfinanzhof 2009
◉ Bundessozialgericht 2004
◉ Verwaltungsabsprachen 2015
Viele Grüße
Albin Göbel
1. Wer ist zuständig?
Das Integrationsamt kann grundsätzlich nur Beamten und Selbständigen, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Wohnungshilfe gewähren. Für alle anderen schwerbehinderten Menschen ist der Rehaträger (Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsagentur...) zuständig. Leistungen der Rehaträger gehen den nachrangigen Leistungen des Integrationsamts vor gemäß § 102 Abs. 5 SGB IX.
2. Was wird gefördert?
Diese Träger erbringen regelmäßig nur Leistungen der Wohnungshilfe, welche sich auf den Bereich vor der Haus- bzw. Wohnungstür erstrecken, grundsätzlich also keine Umbauten innerhalb einer Wohnung (Ernst/ Adlhoch/ Seel, SGB IX, § 33 Rn. 80 ff).
Kontextlinks:
◉ Bundesfinanzhof 2009
◉ Bundessozialgericht 2004
◉ Verwaltungsabsprachen 2015
Viele Grüße
Albin Göbel