Teilnahme am Arbeitsleben

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Mazeppa123

Teilnahme am Arbeitsleben

Beitrag von Mazeppa123 »

Frau X Erzieherin (städt. Angestellte) GdB 60% ,Arbeitszeit 29,25 Wochenstunden reduziert,Anrechnung der Arbeitszeit auf den Personalschlüssel zu 1/3,Arbeitg. kritisiert Frau X arbeitet in einem Umfang von 76% wird aber nur zu 25% auf den Stellenplan angerechnet Arbeitg. erhält Teilausgleich über Zuschüsse des Integrationamtes, kein Rückgang der Fehlzeiten, Aufgrund der chronischen Schmerzen in Schmerztherapeutischer Behandlung. Die Lärmbelästigung im Haus verursache ihr immrer wieder Kopfschmerzen. Sie fühlt sich in Stresssituationen immer wieder überfordert.Es wird angeraten sich über eine Teilerwerbsminderungsrente zu erkundigen . Wenn Frau X aufgrund ihrer Behinderung diesen Beruf als Erzieherin nicht mehr ausüben kann welche möglichlichkeiten bleiben ihr? Sie könnte doch auch innerhalb der Stadt einen geeigneten Arbeitsplatz finden ?? Es ist doch besser als Teilerwerbsminderungsrente ??
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Teilnahme am Arbeitsleben

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

Frau X sollte sich zur Abklärung von Unterstützungsmöglichkeiten und weiterer beruflicher Perspektive an den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst wenden.

https://www.integrationsaemter.de/Integ ... ste/88c51/" onclick="window.open(this.href);return false;
&Tschüß
Wolfgang
Mazeppa123

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Beitrag von Mazeppa123 »

Hallo
:) vielen Dank für deine Antwort .
Der Grundsatz lautet doch : Rehabilitation vor Rente Unterstützung bekommt man doch über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ?
Der AG könnte doch "Finanzielle Leistungen für Arbeitgeber" Außergewöhnliche Belastungen einen Antrag dazu stellen ?
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

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Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

die passenden Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung zu planen und ggfs. bei den beteiligten Kostenträgern sowie beim AG anzustossen, gehört zu den Aufgaben des IFD, wie Dir ein Blick in § 110 SGB IX und die dazugehörige Kommentierung zeigen würde.
&Tschüß
Wolfgang
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