Freistellung

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mazeppa

Freistellung

Beitrag von mazeppa »

Hallo,
Ich bin seit April nachgerückt und jetzt SBV.
Meine Vorgägerin war Freigestellt . Wer entscheidet über die Freistellung ? Wer beantragt die Freistellung ?
Der Arbeitsumfang ist der gleiche und auch ich bin schwerbehindert, wie meine Vorgänger also die gleiche Situation. Was kann ich tun um auch die 3/4 Freistellung zu bekommen. Ich bekam die Info ,der Sachverhalt wird geprüft .
Es wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte

LG mazeppa123 :)
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Freistellung

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen bleibt nur der Blick in die Glaskugel.

Unterhalb der gesetzlichen Schwelle von 200 sbM ist eine Pauschalfreistellung nur mit Zustimmung des AG möglich.
&Tschüß
Wolfgang
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