Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung

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schnittbrot

Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung

Beitrag von schnittbrot »

Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung (Ausweis)

Wie soll ich mich verhalten.

Hallo ich bin gerade an meiner Arbeitsstelle verunsichert und weiss nicht wie ich da reagieren soll, vielleicht hat ja hier jemand eine Idee.

Ich bin seit 14 Jahren in diesem Unternehmen.
Bei meiner Einstellung habe ich meinen Schwerbehindertenausweis in der Buchhaltung als Kopie abgegeben.
Darauf hin wurde mir von der Geschäftsleitung arglistige Täuschung vorgeworfen und sie können mir keinen Zusatzurlaub gewähren da das nicht gerecht zu den nicht Behinderten Kollegen sein und da werden keine Ausnahmen gemacht.

Ich war froh diesen Job bekommen zu haben und bin dann darauf eingegangen.

Jetzt gibt es einen anderen Kollegen der wegen eine Krebserkrankung seit 2Jahren einen Behindertenausweis bekommen hat und dem wurde sofort als er die Bescheinigung vom Versorgungsamt abgegeben hat, der Urlaub gewehrt.

Was soll ich jetzt machen, ich habe eigentlich ein guten Verhältnis zu meinem Arbeitgeber, möchte ihn aber nicht darauf ansprechen.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,
Darauf hin wurde mir von der Geschäftsleitung arglistige Täuschung vorgeworfen und sie können mir keinen Zusatzurlaub gewähren da das nicht gerecht zu den nicht Behinderten Kollegen sein und da werden keine Ausnahmen gemacht.
Diese Begründung war schon vor 14 Jahren totaler Quatsch und ein ziemlich dreister Rechtsbruch. § 125 SGB IX ist nicht in das Belieben eines AG gestellt.
Was soll ich jetzt machen, ich habe eigentlich ein guten Verhältnis zu meinem Arbeitgeber, möchte ihn aber nicht darauf ansprechen.
Der Dir zustehende Zusatzurlaub wird nicht vom Himmel fallen. Wenn Du nicht bereit bist, für Dir zustehende Rechte einzutreten, wird sich auch nichts ändern. So ein Verhältnis hält keinen Sturm aus.
Sofern es im Betrieb einen BR/PR oder gar eine SBV gibt, kannst Du an diese mit der Bitte um Unterstützung herantreten.
Je nach tarif- oder arbeitsvertraglicher Gestaltung kann der Urlaub evtl. auch rückwirkend bis 2012 geltend gemacht werden.

Und was Dein angeblich "gutes Verhältnis" zu Deinem AG angeht: Ein Verhältnis, das auf Duckmäusertum, Angst und Verzicht auf gesetzliche Rechte basiert, kann nicht wirklich als "gut" bezeichnet werden.
&Tschüß
Wolfgang
schnittbrot

AW: Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung

Beitrag von schnittbrot »

Danke für deine klaren Worte!
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

da ist mir beim Bearbeiten etwas sinnentstellend "verrutscht".
Der Dir zustehende Zusatzurlaub wird nicht vom Himmel fallen. Wenn Du nicht bereit bist, für Dir zustehende Rechte einzutreten, wird sich auch nichts ändern. So ein Verhältnis hält keinen Sturm aus.
Sofern es im Betrieb einen BR/PR oder gar eine SBV gibt, kannst Du an diese mit der Bitte um Unterstützung herantreten.
Je nach tarif- oder arbeitsvertraglicher Gestaltung kann der Urlaub evtl. auch rückwirkend bis 2012 geltend gemacht werden.

Und was Dein angeblich "gutes Verhältnis" zu Deinem AG angeht: Ein Verhältnis, das auf Duckmäusertum, Angst und Verzicht auf gesetzliche Rechte basiert, kann nicht wirklich als "gut" bezeichnet werden.
Und was Dein angeblich "gutes Verhältnis" zu Deinem AG angeht: Ein Verhältnis, das auf Duckmäusertum, Angst und Verzicht auf gesetzliche Rechte basiert, kann nicht wirklich als "gut" bezeichnet werden. So ein Verhältnis hält keinen Sturm aus.
&Tschüß
Wolfgang
Interessierter

AW: Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung

Beitrag von Interessierter »

Hallo,

wie schon geschrieben Du hast bzw hattest den klaren gesetzl. Rechtsanspruch auf den Zusatzurlaub. Du solltest Dir einen Anwalt suchen und für den in den vielen Jahren zu Unrecht nicht gewährten Zusatzurlaub "Schadenersatz" geltend machen. Dieses ist möglich. Du solltest hierfür dir nur einen Anwalt aussuchen, der auch im SGB IX gut ist und schon positive Rechtstreitigkeiten hier hatte. Ggf. erkundige dich wegen eines guten Anwalt einmal beim Integrationsamt und VdK
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