Obwohl mein Mann als Schwerbehinderter die volle Arbeitsleistung erbringt, hat sein Arbeitgeber Leistungen vom Integrationsamt beantragt u. hat allen Anschein nach vor, von einen Teil der Leistungen Personal zu finanzieren, welches zuvor wegen fehlender finanzieller Mittel eingespart wurde.
Ist es tatsächlich möglich, das alleine auf Grund einer Schwerbehinderung Gelder vom Integrationsamt bewilligt werden u. zwar, ohne die Person um die es geht überhaupt anzuhören?
Es wurden übrigens rückwirkend ab März 2015 bis Februar 2016 finanzielle Beihilfen gewährt, ohne das mein Mann überhaupt eine Arbeitserleichterung hat / hatte u. diese auch nie angedacht war, zumal mein Mann seine Arbeit trotz seiner Krankheit sehr gut schafft, er schafft lediglich nicht zusätzliche Arbeiten auszuführen, die durch das eingesparte Personal liegen bleiben!
Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
Zuletzt geändert von margaretha63 am Mittwoch 19. August 2015, 08:28, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
Hallo margharetha63,
alleine eine anerkannte Schwerbehinderung führt nicht zu Personalkostenzuschüssen seitens des Integrationsamtes. Dies setzt eine Einschätzung der Arbeitsleistung voraus und wird häufig unter Beteiligung des Integrationsfachdienstes oder des Technischen Beratungsdienstes ermittelt. In der Regel wird der Arbeitnehmer, um den es geht, auch dabei einbezogen und befragt. Es mag aber Konstellationen geben, wo dies nicht geschieht.
Ich rege an, dass Sie direkt bei Ihrem Integrationsamt nachfragen und ggfs. auch darüber informieren, dass es zu keiner Arbeitserleichterung kommt.
Grüße
Christian Vedder
alleine eine anerkannte Schwerbehinderung führt nicht zu Personalkostenzuschüssen seitens des Integrationsamtes. Dies setzt eine Einschätzung der Arbeitsleistung voraus und wird häufig unter Beteiligung des Integrationsfachdienstes oder des Technischen Beratungsdienstes ermittelt. In der Regel wird der Arbeitnehmer, um den es geht, auch dabei einbezogen und befragt. Es mag aber Konstellationen geben, wo dies nicht geschieht.
Ich rege an, dass Sie direkt bei Ihrem Integrationsamt nachfragen und ggfs. auch darüber informieren, dass es zu keiner Arbeitserleichterung kommt.
Grüße
Christian Vedder
AW: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Problem ist, das mein Mann überhaupt keine Arbeitserleichterung möchte, weil er seine Arbeit sehr gut ohne Hilfe ausüben kann, was sein Arbeitgeber auch sehr genau weiß, wo mein Mann wirklich was von hätte, wäre eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, wie es vom Inträgationsdienst ursprünglich ja auch angedacht war, aber seit Bewilligung der Zuschüsse möchte davon niemand mehr so richtig was wissen u. zwar weder der Arbeitgeber, noch der Inträgationsdienst.
Der Arbeitgeber weiß seit ca. einer Woche, das das Integrationsamt rückwirkend ab März 2015 Leistungen bewilligt hat und hat es bis jetzt noch nicht einmal für nötig gehalten meinen Mann darüber zu informieren, das hat mein Mann nämlich nur durch Zufall erfahren u. ebenso von dem Plan, von dem Geld Personal einzustellen, was mehr als dreist ist, denn es wurde in den letzten Jahren reichlich Personal eingespart, weil angeblich zu wenig Geld da ist u. da hat es trotz der Schwerbehinderung meines Mannes niemanden interessiert, das mein Mann dadurch Mehrarbeit hatte, wo ich beim nächsten Punkt wäre, denn mein Mann schafft lediglich die zusätzliche Arbeit, die durch die Personaleinsparung entstanden ist nicht!
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Problem ist, das mein Mann überhaupt keine Arbeitserleichterung möchte, weil er seine Arbeit sehr gut ohne Hilfe ausüben kann, was sein Arbeitgeber auch sehr genau weiß, wo mein Mann wirklich was von hätte, wäre eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, wie es vom Inträgationsdienst ursprünglich ja auch angedacht war, aber seit Bewilligung der Zuschüsse möchte davon niemand mehr so richtig was wissen u. zwar weder der Arbeitgeber, noch der Inträgationsdienst.
Der Arbeitgeber weiß seit ca. einer Woche, das das Integrationsamt rückwirkend ab März 2015 Leistungen bewilligt hat und hat es bis jetzt noch nicht einmal für nötig gehalten meinen Mann darüber zu informieren, das hat mein Mann nämlich nur durch Zufall erfahren u. ebenso von dem Plan, von dem Geld Personal einzustellen, was mehr als dreist ist, denn es wurde in den letzten Jahren reichlich Personal eingespart, weil angeblich zu wenig Geld da ist u. da hat es trotz der Schwerbehinderung meines Mannes niemanden interessiert, das mein Mann dadurch Mehrarbeit hatte, wo ich beim nächsten Punkt wäre, denn mein Mann schafft lediglich die zusätzliche Arbeit, die durch die Personaleinsparung entstanden ist nicht!
Zuletzt geändert von margaretha63 am Mittwoch 19. August 2015, 08:27, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
Für eine Reduzierung der Arbeitszeit darf es keinen Ausgleich in Geld durch das Integrationsamt geben. Falls Ihr Mann reduzieren will oder gar aus gesundheitlichen Gründen muss, dann wird das wohl in der Folge auch eine Gehaltsreduzierung geben.
Grüße Christian Vedder
Grüße Christian Vedder
AW: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
AW: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
von margaretha63 » Dienstag 18. August 2015, 23:13
AW: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
von margaretha63 » Dienstag 18. August 2015, 23:09
Das habe ich mir gedacht, aber der nette Herr vom Integrationsamt hat meinem Mann regelrecht eingeredet, das er wegen seinem Krankeitsbild kürzer treten soll und das diesbezüglich eine Stundenreduzierung möglich wäre, die dann durch das Inträgationsamt ausgeglichen werden könnte, wozu aber ein Antrag gestellt werden müßte, wofür er den Bescheid bezüglich seiner Schwerbehinderung vom Versorgungsamt bräuchte, den mein Mann ihm auch ausgehändigt hat. Einige Wochen später bat auch sein Arbeitgeber um den Bescheid, weil das Integrationsamt den Bescheid angeblich benötigte. Sowohl im Gespräch mit dem Herrn vom Integrgationsamt, wie auch mit dem Arbeitgeber wurde von meinem Mann in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, das er keine Probleme hätte, seine Arbeit korrekt und vollständig auszuführen und allenfalls an einer befristeten Stundenreduzierung interessiert sei, allerdings nur, um ein eventuelles Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern, deren Gefahr ihm vom Inträgationsamt in den Gesprächen ja immer wieder sugerriert wurde, während die behandelnden Ärzte es sehr begrüßen, das mein Mann arbeitet, denn der Gesundheitszustand hat sich ja seit über einem Jahr nicht verschlechtert!
Wenn es nun so ist, das es für eine Stundenreduzierung überhaupt keinen Ausgleich geben kann, wurde mein Mann nicht nur völlig falsch beraten, sondern es wurden unter Vorspielung falscher Tatsachen Gelder beim Integratiomsamt beantragt und diese auch bewilligt.
Gespräche hat mein Mann übrigens nur mit einem Mitarbeiter der regionalen Stelle vom Integrationsamt geführt, der Herr, der über die Beihilfe letztendlich entschieden hat, hat nur mit dem Arbeitgeber gesprochen, aber nicht mit meinem Mann, weiterhin fanden niemals gemeinsame Gespräche zwischen meinem Mann, seinem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter vom Integrationsamt vor Ort statt!
Mit freundlichen Grüßen
margaretha63
von margaretha63 » Dienstag 18. August 2015, 23:13
AW: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
von margaretha63 » Dienstag 18. August 2015, 23:09
Das habe ich mir gedacht, aber der nette Herr vom Integrationsamt hat meinem Mann regelrecht eingeredet, das er wegen seinem Krankeitsbild kürzer treten soll und das diesbezüglich eine Stundenreduzierung möglich wäre, die dann durch das Inträgationsamt ausgeglichen werden könnte, wozu aber ein Antrag gestellt werden müßte, wofür er den Bescheid bezüglich seiner Schwerbehinderung vom Versorgungsamt bräuchte, den mein Mann ihm auch ausgehändigt hat. Einige Wochen später bat auch sein Arbeitgeber um den Bescheid, weil das Integrationsamt den Bescheid angeblich benötigte. Sowohl im Gespräch mit dem Herrn vom Integrgationsamt, wie auch mit dem Arbeitgeber wurde von meinem Mann in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, das er keine Probleme hätte, seine Arbeit korrekt und vollständig auszuführen und allenfalls an einer befristeten Stundenreduzierung interessiert sei, allerdings nur, um ein eventuelles Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern, deren Gefahr ihm vom Inträgationsamt in den Gesprächen ja immer wieder sugerriert wurde, während die behandelnden Ärzte es sehr begrüßen, das mein Mann arbeitet, denn der Gesundheitszustand hat sich ja seit über einem Jahr nicht verschlechtert!
Wenn es nun so ist, das es für eine Stundenreduzierung überhaupt keinen Ausgleich geben kann, wurde mein Mann nicht nur völlig falsch beraten, sondern es wurden unter Vorspielung falscher Tatsachen Gelder beim Integratiomsamt beantragt und diese auch bewilligt.
Gespräche hat mein Mann übrigens nur mit einem Mitarbeiter der regionalen Stelle vom Integrationsamt geführt, der Herr, der über die Beihilfe letztendlich entschieden hat, hat nur mit dem Arbeitgeber gesprochen, aber nicht mit meinem Mann, weiterhin fanden niemals gemeinsame Gespräche zwischen meinem Mann, seinem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter vom Integrationsamt vor Ort statt!
Mit freundlichen Grüßen
margaretha63