Hallo Zusammen,
wir haben eine Schwerbehindertenversammlung geplant. Kann der zweite Stellvertreter an der Versammlung teilnehmen obwohl er nicht schwerbehindert ist.
MfG
Stellvertreter/Schwerbehindertenversammlung
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AW: Stellvertreter/Schwerbehindertenversammlung
Hallo,
kurz gesagt: nein, wenn kein Fall der Verhinderungsvertretung oder Heranziehung vorliegt.
kurz gesagt: nein, wenn kein Fall der Verhinderungsvertretung oder Heranziehung vorliegt.
AW: Stellvertreter/Schwerbehindertenversammlung
Spannende Frage,
das wär in der Tat zu diskutieren, immerhin ist er gewählt! Ob da wirklich die Verhinderungsregelung greift, bin mir unsicher, aber auch auf 'auf dünnem Eis'. Haben Sie ein Urteil oder Kommentar zur Ihrer Meinung Herr Günther?
Grüße Christian Vedder
das wär in der Tat zu diskutieren, immerhin ist er gewählt! Ob da wirklich die Verhinderungsregelung greift, bin mir unsicher, aber auch auf 'auf dünnem Eis'. Haben Sie ein Urteil oder Kommentar zur Ihrer Meinung Herr Günther?
Grüße Christian Vedder
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AW: Stellvertreter/Schwerbehindertenversammlung
Leider war speziell zu diesem Sachverhalt in der Literatur nichts zu finden. Also bleibt erst einmal nur die Ableitung aus der gesetzlichen Rechtsstellung der stellvertretenden SBV. Und hier zählt nun einmal nur das aktive Mandat, d. h. Fälle der Verhinderungsvertretung oder Hinzuziehung, jedoch nicht das ruhende Mandat (vergleichbar mit der Stellung der Ersatzmitglieder des Betriebsrats, vgl. Fitting, S. 545 ff, 2014). Für diesen Punkt allgemein gibt es aber jede Menge Rechtsprechung (z. B. hier: http://www.rehadat-recht.de/de/schwerbe ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;), so dass aus meiner Sicht nichts gegen eine analoge Anwendung spricht. Zumal es auch um die Absicherung des Stellvertreters nach außen geht und vor allem gegenüber dem Arbeitgeber (Arbeitsbefreiung nach § 96 Abs. 4 SGB IX...). Ich persönlich würde mich damit nicht angreifbar machen.