BEM-Verfahren, Verweigerung durch den Arbeitgeber

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jürgen.dietz

BEM-Verfahren, Verweigerung durch den Arbeitgeber

Beitrag von jürgen.dietz »

BEM - Verweigerung des BEM-Verfahren durch den Arbeitgeber
am 10.09.2012 um 16:29


Hallo Zusammen,
kann der Arbeitgeber bei einem Beamten das BEM-Verfahren nach § 84 Abs. 2
SGB IX verweigern.
Die Voraussetzungen sind erfüllt und der Arbeitgeber will den Beamten in eine andere Org.-Einheit versetzen - aber aktuell kein BEM-Verfahren beginnen.

Die Begründung ist, dass das BEM-Verfahren nur in der neuen Org.-Einheit durchgeführt werden soll. Aber gerade in dieser neuen Org.-Einheit soll der Beamte Aufgaben übertragen bekommen, die ein aktuelle Gutachten ausschließen.

Zusätzlich ist durch eine bestehende GBV-BEM die Vorgabe noch restriktiver, hier ist nur eine Beschäftigungssicherung in den Vordergrun gestellt...oder der Beamte kann Eigeninitiativ das BEM-Verfahren beginnen.

Leider verweigert der Arbeitgeber seit ca. 7 Monate das BEM-Verfahren.
Ich denke mal, dass hier auch nicht viel mit Schadenersatz gedroht werden kann, da der Beamte ja noch sein Gehalt bekommt. Eigentlich nutzt auch keine gewonnener Prozess etwas, da keine weiteren Sanktionen möglich sind.

Wie ist hier die Rechtslage und was kann man gegen einen Arbeitgeber ausrichten, der trotz rechtlich klarer Lage, das BEM-Verfahren nicht durchführen will - der Beamte will es aber zu 100 % durchführen.

Vielen Dank
christoph.schöngart

BEM-Verfahren, Verweigerung durch den Arbeitgeber

Beitrag von christoph.schöngart »

BEM - Verweigerung des BEM-Verfahren durch den Arbeitgeber
am 10.09.2012 um 16:29


Hallo Zusammen,
kann der Arbeitgeber bei einem Beamten das BEM-Verfahren nach § 84 Abs. 2
SGB IX verweigern.
Die Voraussetzungen sind erfüllt und der Arbeitgeber will den Beamten in eine andere Org.-Einheit versetzen - aber aktuell kein BEM-Verfahren beginnen.

Die Begründung ist, dass das BEM-Verfahren nur in der neuen Org.-Einheit durchgeführt werden soll. Aber gerade in dieser neuen Org.-Einheit soll der Beamte Aufgaben übertragen bekommen, die ein aktuelle Gutachten ausschließen.

Zusätzlich ist durch eine bestehende GBV-BEM die Vorgabe noch restriktiver, hier ist nur eine Beschäftigungssicherung in den Vordergrun gestellt...oder der Beamte kann Eigeninitiativ das BEM-Verfahren beginnen.

Leider verweigert der Arbeitgeber seit ca. 7 Monate das BEM-Verfahren.
Ich denke mal, dass hier auch nicht viel mit Schadenersatz gedroht werden kann, da der Beamte ja noch sein Gehalt bekommt. Eigentlich nutzt auch keine gewonnener Prozess etwas, da keine weiteren Sanktionen möglich sind.

Wie ist hier die Rechtslage und was kann man gegen einen Arbeitgeber ausrichten, der trotz rechtlich klarer Lage, das BEM-Verfahren nicht durchführen will - der Beamte will es aber zu 100 % durchführen.

Vielen Dank
Hallo,

zunächst sollten immer alle Möglichkeiten gesucht werden, mit dem Dienstherren zu einer einvernehmmlichen Lösung zu kommen (mit oder ohne förmlichem BEM-Verfahren), damit das Dienstverhältnis für den Betroffenen künftig möglichst nicht zusätzlich belastet wird und ein behindertengerechter Einsatz erfolgen kann.

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung eines BEM ist nicht im Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 156 SGB IX aufgeführt, damit ist auch keine Sanktion möglich.

Nach dem Wortlaut § 84 Abs. 2, Satz 6 SGB IX kann aber der Personalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung die Durchführung des BEM-Verfahrens verlangen und dies ggf. gerichtlich durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Adelheid Krömer / Christoph Schöngart
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