Hallo zusammen,
ich bin seit fast drei Jahren krank.Bin an der Bandscheibe operiert worden.Mit einer Bandscheibenprothese.Das war im July 2011.Bin aus der Klinik ohne Schmerzen entlassen worden.Da die Nachsorge sehr schleppend verlief da die Ärzte hier nicht so mit dieser OP Variante auskannten.Bin in Niedersachsen operiert worden durch die Bauchdecké).Seitdem leide ich unter Schmerzen im Lendenbereich der bis ins rechte Bein ausstrahlt.L4/L5 sind schon verödet mache alles was möglich ist an Sport,Schwimmen aber es wird nicht besser.Nun wird das ISG auch noch verödet.Derweil ist auch noch die Halswirbelsäule hinzugekommen und Laufbeschwerden die von den Neven kommen.Ich hatte einen Antrag auf Teilhabe gestellt der aber abgelehnt worden ist.Die Krankheiten alle aufzuzählen würde hier den Rahmen spengen.
Ich habe einen GDB von 60 %
Kann mir jemand sagen wie so eine Wiedereigliederung aussehen könnte
lg Anne
Rückkehr
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Rückkehr - Wiedereingliederung
Was in Ihrem Fall genau zu unternehmen ist, kann man natürlich nicht per "Fernberatung" beantworten. Man kann hier nur so vorgehen, dass die Zuständigen sich Ihren Arbeitsplatz genau anschauen und in Abstimmung mit den behandelnden Fachärzten bzw. mit dem Betriebsarzt und ggf. anderen die "kritischen" Stellen analysieren (körperliche Belastung usw.) und ggf. durch eventuelle Arbeitsplatzgestaltung oder Umgestaltung der Aufgaben reagieren.Anne hat geschrieben:Kann mir jemand sagen, wie so eine Wiedereigliederung aussehen könnte?
Eine Linkliste, mit der Sie sich einen schnellen Überblick zu wesentlichen Fragen der "Stufenweisen Wiedereingliederung" verschaffen können, finden Sie im Abschnitt "Stufenweise Wiedereingliederung" unter
www.integrationsamt.bayern.de
Gleichgültig, ob schwerbehindert, behindert oder nicht: Es besteht nach obergerichtlicher Rechtsprechung regelmäßig ein Rechtsanspruch auf Stufenweise Wiedereingliederung und zwar unabhängig von einem GdB, sofern ein konkreter aktueller ärztlicher Wiedereingliederungsplan vorgelegt wird und zumutbar. Siehe dazu auch die Diskussion hier im BEM-Forum aus 2012.
LAG Hamm vom 04.07.2011, 8 Sa 726/11
NB: Ein solcher Plan ist nur schwer von Hausärzten aufstellbar, weil diesen die betrieblichen und sozialmedizinischen Kenntnisse oft fehlen. Sinnvoll wäre es, wenn alle Beschäftigten eine Kopie ihrer Gefährdungsbeurteilung hätten und diese ihren Ärzten vorlegen könnten. Trotz der Dokumentationspflicht in § 6 ArbSchG erscheint dies in Deutschland allerdings noch futuristisch zu sein (Prof. Kohte, WSI-Mitteilungen 7/2010, Seite 376/377).
Expertenforum TIPP
Viele Grüße
Albin Göbel