Liebe Forumsmitglieder,
ich bin die Vertrauensperson in unserem Betrieb und habe 2 Stellvertreter, die mich hin und wieder vertreten, wenn ich verhindert bin und z. B. in einem Bewerbungsverfahren oder bei BR-Sitzungen teilnahmen.
Darf ich die Liste der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter, die ich vom AG bekommen habe, auch meinen Stellvertretern zeigen bzw. weitergeben? Irgendwie müssen meine Stellvertreter ja auch wissen, wer "unser" Klientel ist. Oder darf ich dies aus Gründen des Datenschutzes nicht?? Leider habe ich diesbezüglich keine Regelung oder Rechtsprechung gefunden...
Viele Grüße
yafane
Liste der schwerbehinderten MA auch an Stellvertreter?
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Liste der schwerbehinderten MA auch an Stellvertreter?
Hallo,
die Liste darf den Stellvertretern nicht ausgehändigt werden.
Sie darf aber im Büro der SBV zur Einsicht bereit liegen, wenn die Stellvertreter tätig werden.
die Liste darf den Stellvertretern nicht ausgehändigt werden.
Sie darf aber im Büro der SBV zur Einsicht bereit liegen, wenn die Stellvertreter tätig werden.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Liste der schwerbehinderten MA auch an Stellvertreter?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Viele Grüße
yafane
Viele Grüße
yafane