Renteneintritt und Kündigung
Renteneintritt und Kündigung
Ich vertrete einen behinderten Arbeitnehmer, der mit 63 Jahren das Renteneintrittsalter fast erreicht hat aber noch nicht in Rente gehen möchte. Hat der Arbeitgeber mit dem Renteneintrittsalter das Recht zur Kündigung?
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Renteneintritt und Kündigung
Hallo,
hier kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde bzw. falls der Arbeitgeber tarifgebunden ist, was der Tarifvertrag aussagt.
In der Rechtsprechung mehren sich aber die Stimmen, die eine automatische Beendigung bei Erreichen einer Altersgrenze als Diskrimierung ansehen. Es käme dann auf eine arbeitsgerichtliche Entscheidung an, falls der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzt. Eine Kündigung aus personenbedingten Gründen könnte allerdings dann rechtmäßig sein, wenn der Arbeitnehmer altersbedingt bzw. wegen der Auswirkungen altersbedingter Einschränkungen/Probleme nicht mehr in der Lage sein sollte, seine arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtungen zu erfüllen. Im Zweifelsfall sollte der Arbeitnehmer professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Grüße aus dem Integrationsamt Chemnitz
Matthias Günther
hier kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde bzw. falls der Arbeitgeber tarifgebunden ist, was der Tarifvertrag aussagt.
In der Rechtsprechung mehren sich aber die Stimmen, die eine automatische Beendigung bei Erreichen einer Altersgrenze als Diskrimierung ansehen. Es käme dann auf eine arbeitsgerichtliche Entscheidung an, falls der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzt. Eine Kündigung aus personenbedingten Gründen könnte allerdings dann rechtmäßig sein, wenn der Arbeitnehmer altersbedingt bzw. wegen der Auswirkungen altersbedingter Einschränkungen/Probleme nicht mehr in der Lage sein sollte, seine arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtungen zu erfüllen. Im Zweifelsfall sollte der Arbeitnehmer professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Grüße aus dem Integrationsamt Chemnitz
Matthias Günther