wer darf an BEM teilnehmen

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jupp

wer darf an BEM teilnehmen

Beitrag von jupp »

Ich bin Schwerbehindert Grad 50 und habe in den letzten 365 Tagen mehr als 30 Fehltage. Jetzt bin ich zu einem betrieblichen Wiedereingliederungsgespräch 'eingeladen' worden. Das lief so: ich bekam eine Terminanfrage von der Personalabteilung und im Betreff stand betrieblichen Wiedereingliederungsgespräch, mein direkter Chef wurde gleich miteingeladen.
Meine Frage: Ist es erlaubt dass nicht nur jemand aus der Personalabteilung das Gespräch leitet sondern auch der Chef direkt mit dabei ist?
Auf meine Frage an die Personalabteilung wurde mir gesagt dass das so gehandhabt wird. Auf meine Bitte dann doch auch die Betriebsärztin einzuladen wurde nicht eingegangen. Zum Glück haben wir seit ein paar Monaten einen Schwerbehindertenbeauftragten den ich jetzt mitnehme. Aber ich meine immernoch dass es nicht korrekt ist.
CVedder
Beiträge: 347
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: wer darf an BEM teilnehmen

Beitrag von CVedder »

Hallo Jupp,

meint ihr Chef das "Betriebliche Eingliederungsmanagement" oder ist das hier eher ein Krankenrückkehrgespräch??
Beim BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) geht es darum, ein faires, transparentes, ergebnisoffenes und freiwilliges (für den Arbeitnehmer) Verfahren auf Augenhöhe durchzuführen.
Gibt es bei Ihnen im Hause zum BEM eine anständige Kommunikation im Vorfeld zwischen Belegschaft und Firma? Hat man über das BEM ausreichend informiert, z.B. in einer Betriebsversammlung und Aushang und Flyer,..... Was sagen Betriebsrat und SBV zu der Vorgehensweise. Gibt es gar eine Betriebsvereinbarung dazu, welche den Prozess regelt?

Im Grunde kann die Personalabteilung sehr wohl das Gespräch führen. Um aber eine BEM überhaupt erfolgreich im Unternehmen plazieren zu können, ist es oftmals hilfreicher, wenn für einen Erstkontakt, sich der Arbeitnehmer entscheiden kann, mit wem er spricht. Gleich den unmittelbaren Chef in einem Erstgespräch mit einzubeziehen halte ich für falsch! Könnte ja sein, dass er das Problem ist oder durch seine Anwesenheit überhaupt kein offenes Gespräch möglich ist.
Ohne Ihre SBV würde ich am Gespräch - nach solch einem Start - nicht teilnehmen wollen.


Grüße
Christian Vedder
jupp

AW: wer darf an BEM teilnehmen

Beitrag von jupp »

Das es das jetzt in der Firma gibt wurde bei der diesjährigen Pflichtveranstaltung zum Arbeitsschutz erwähnt.
Leider haben wir erst seit Dezember/2014 einen Betriebsrat der noch in der Einarbeitungsphase ist. Mir wurde aber auch von der zuständigen und einladenden Dame der Personalabteilung gesagt dass das mit Betriebsrat und Betriebsarzt so abgesprochen ist.....beide verneinen es aber.
Ich persönlich habe gar nichts gegen ein BEM und habe auch schon mit der Betriebsärztin gesprochen. Nur das Verfahren Einladung ohne begleitende Worte etc. schreckt ab. Auch mein Chef ist in meinem Fall kein Problem. Nur gibt es sicher ganz andere Fälle in unserer Firma und mir wäre es ein Anliegen für diese Arbeitnehmer, die nicht das Rückgrat und die psychische Stabilität haben sich auch mal quer zu stellen wenn es rechtlich nicht korrekt zu geht, einen korrekten Ablauf durchzusetzen.
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