Heranziehiehung von Stellvertretern in der GSBV

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Clara

Heranziehiehung von Stellvertretern in der GSBV

Beitrag von Clara »

Hallo,
im Gesamtbetrieb sind wir über 500 Schwerbehinderte. Die teilen sich aber auf 6 örtliche SBV auf, so dass jedesmal unter 200 sbM da sind. Als GSBV bin ich nach langen Verhandlungen freigestellt. Ich habe 5 Stellvertreter und möchte 2 von Ihnen zu bestimmten Aufgaben ständig hinzuziehen. Muss ich bei der Hinzuziehung die Reihenfolge der Stellvertreter beachten, d.h. kann dann nur den 1. und 2. Stellvertreter hinzuziehen oder kann ich z.B. auch den 1. und 5. Stellvetreter hinzuziehen.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Heranziehiehung von Stellvertretern in der GSBV

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

da § 97 Abs. 7 SGB IX u.a. ausdrücklich auf § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX verweist, gibt es auch für alle Stufenvertretungen kein "Wunschkonzert" bei der Heranziehung von Stellvertretern.
Auch in diesem Fall können Stellvertreter nur in der Reihenfolge des Wahlergebnisses herangezogen werden.
&Tschüß
Wolfgang
Interessierter

AW: Heranziehiehung von Stellvertretern in der GSBV

Beitrag von Interessierter »

Hallo,

Ich unterstelle einmal die Aufgaben der GSBV sind bekannt! Die GSBV nimmt NICHT die Aufgaben und Rechte der SBV wahr. Ausnahme in Betrieben ohne SBV. Daher und auch weil ich sehr viele Jahre SBV, GSBV und 1. Stelli der KSBV und BRM wahr stellt sich mir die Frage, warum müssen hier überhaupt Aufgaben ständig auf den bzw DIE Stelli der GSBV übertragen werden? Die GSBV ist doch vollfreigestellt. Denn es wird ja wohl nicht nur Termine auf Unternehmensebene geben die sich immer überschneiden, wenn doch sollte hier über eine bessere Terminierung nachgedacht werden. Wenn man zeitlich und wegen der Aufgabenmenge zwei Mandate nicht erfüllen kann, könnte man darüber nachdenken, ein Mandat abzulegen und es durch Koll welche zeitlich es können wahrnehmen zu lassen. Wobei man in einer Vollfreistellung ja die gesamte Arbeitszeit hat um Mandatsaufgaben wahrzunehmen. Auch sollte man sich wenn man als GSBV sich zur Wahl stellt klar sein, wenn ich ein örtl. Mandat habe, also SBV, müssen die Koll. vor Ort den Vorrang haben. Denn hier geht es immer um die persönlichen Anliegen und Probleme der Koll. Also ggf dann einen seiner örtl. Stelli in die GSBV.
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