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biggi54

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Beitrag von biggi54 »

Ich bin seit 9 Monaten im Kranken stand und kann und darf meinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Ich werde durch den integrationsfachdienst betreut und habe 50% schwerbehinderung aufgrund mehrerer chronischer Erkrankungen. Ein Antrag auf em-rente ist gestellt und ich bin über 60. Im neuesten reha-Bericht steht nunmehr nicht, wie mir bei Entlassung gesagt wurde, volle Erwerbsminderung, sondern denkbar wäre eine leichte Tätigkeit. Diese kann mir mein jetziger Arbeitgeber jedoch nicht anbieten. Sollte die Entscheidung der DRV so ausfallen, wie müßte ich weiter verfahren? Von der teilerwerbs-minderungsrente könnte ich ja den Lebensunterhalt nicht absichern. Danke.
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

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Beitrag von CVedder »

Hallo biggi54,

ich rate weiter den Kontakt zum Integrationsfachdienst zu halten und ggfs. gemeinsam mit diesem und Ihrem Integrationsamt eine Arbeitsplatzbegehung unter Berücksichtigung des Rehaentlassberichtes anzustreben.

Grüße
Christian Vedder
biggi54

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Beitrag von biggi54 »

Aber wo? Mein ag kann mir nichts anbieten in dieser hinsicht. Habe gegen reha Bericht nun Widerspruch eingelegt.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

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Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo biggi54,
wenn der Arbeitgeber keinen entsprechenden Arbeitsplatz hat muss geprüft werden, ob vielleicht ein behinderungsgerechter Arbeitsplatz geschaffen werden kann. Kostenträger wird wahrscheinlich der Rentenversicherungsträger sein, unter Umständen kommt auch das Integrationsamt in Frage.
Lässt sich so ein Arbeitsplatz im Betrieb nicht schaffen, dann wird es keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geben und es wird letztendlich zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen. Wie schon Herr Vedder schrieb ist es jetzt wichtig gemeinsam mit Integrationsamt und Integrationsfachdienst genau das zu vermeiden und intensiv zu prüfen, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gibt.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
biggi54

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Beitrag von biggi54 »

Diese Möglichkeit gab es bereits vor 3 Jahren nicht. Das haben beide Ämter schon damals mit dem ag geprüft. Bin in der ambulanten Pflege tätig. Mfg
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

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Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo biggi54,
dann sieht es wohl schlecht aus und eine Rückkehr zum alten Arbeitgeber wird wohl eher unwahrscheinlich sein.
Falls der Rentenversicherungsträger nur die teilweise Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkennt, und das für den Lebensunterhalt nicht ausreichend ist, kommen möglicherweise Leistungen des Sozialhilfeträgers in Betracht. Hier gibt es eine Übersicht auf den Seiten des BMAS.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
biggi54

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Beitrag von biggi54 »

Vielen dank. Ist schon traurig wenn man einen festen Arbeitsvertrag gekündigt bekommt weil man krank ist und dann ins Heer der armut menschen fällt.
katjamaus

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Beitrag von katjamaus »

Naja, zum Glück gibt es diese Sozialleistungen und man fällt nicht komplett ins Nichts. Ich glaube übrigens nicht, dass der Arbeitgeber kündigen wird. Da ihm im Moment keine Kosten entstehen besteht aus seiner Sicht bestimmt kein Handlungsbedarf.

Trotz allem: Viel Glück und gute Besserung!
LG
Katja
biggi54

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Beitrag von biggi54 »

Vielen Dank. Wenn ich allerdings mein krankengeld hier nennen würde ...in der pflege vom Hungerlohn. ..das ist fern von gut und böse. .und davon die Höhe der Sozialleistungen. ..ok. die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht kommt ja mein Antrag auf volle Erwerbsminderung durch.
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