Sehr geehrtes Team,
ein Mitarbeiter ist bereits seit März 2013 dauerhaft erkrankt. Davor bestanden unbedeutende kurze Erkrankungen.
Es gibt weder einen BR noch eine SBV.
Durch den Arbeitgeber wurde bisher noch nie ein BEM durchgeführt.
Welche Folgen hat diese Nichtdurchführung für den Arbeitgeber im Rahmen eines zu erwartenden Kündigungsschutzprozesses, falls es für den erkrankten Arbeitnehmer zu einer fehlzeitbedingten / krankheitsbedingten Kündigung oder zu einer Kündigung aus einem anderen Grund käme?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Folgen des Nichtdurchführens von BEM
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Folgen des Nichtdurchführens von BEM
Die Folgen eines nicht oder eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten BEM-Verfahrens sind nachzulesen in den "Handlungsempfehlungen" zum BEM auf den Seiten 24 und 25.Welche Folgen hat diese Nichtdurchführung für den AG im Rahmen eines zu erwartenden Kündigungsschutzprozesses...
Rechtsprechung grundlegend:
BAG vom 12.07.2007, 2 AZR 716/06
Kommentierung dazu:
www.reha-recht.de
Viele Grüße
Albin Göbel