Wahlen zur Gesamtschwerbehindertenvertretung

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downunder
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Registriert: Sonntag 26. April 2015, 08:28

Wahlen zur Gesamtschwerbehindertenvertretung

Beitrag von downunder »

Hallo,

der Wahlvorstand hat mit dem Wahlausschreiben am 20.04.2015 die Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung eingeleitet.

Im Wahlausschreiben heißt es: " Wir bitten die wahlberechtigten, innerhalb von 2 Wochen seit Erlass des Wahlaussschreibens, also spätestens am 15.05.2015 schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen......"

Da die betriebsrätfähigen Einheiten sich bundesweit auf 13 Regionen beschränken und der Tatsache, das die Beschaffung der drei Stützunterschriften nur schriftlich erfolgen kann ist der reguläre Zeitraum von zwei Wochen fast nicht realisierbar. Hat der Wahlvorstand hier möglichwerweise einen Gestaltungsspielraum?

Hierzu meine Frage:

1. Handelt es sich um einen Fehler, der die Gütltigkeit der Wahl nicht beeinträchtigt?
2. Kann der Wahlvorstanf´d das Schreiben kurzerhand korrigieren unter Berufung auf einen offenbaren Flüchtigkeitfehler?
3. Welche Empfehlungen geben Sie für den Augenblick?
4. Gibt es unter Berücksichtigung der og. Strukturen zulässige Verfahren die Stützunterschriften anderweitig zu beschaffen
,. Was passiert ggf. mit den Wahlvorschlägen die bereits
a) abgegeben wurden?
b) noch gesammelt werden?

Besten Dank!
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Wahlen zur Gesamtschwerbehindertenvertretung

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo downunder,
über die freie Auslegung der Wahlordnung hatten wir auch schon einmal in einem anderen Beitrag diskutiert.
Im Ergebnis kurz zusammengefasst: NEIN, keine Fristveränderungen etc. möglich!
Die Wahl ist wie im Wahlausschreiben angekündigt durchzuführen.
Die Sammlung der Stützunterschriften ist auch auf mehreren Ausfertigungen möglich. Weitere Infos in diesem Beitrag.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
downunder
Beiträge: 62
Registriert: Sonntag 26. April 2015, 08:28

AW: Wahlen zur Gesamtschwerbehindertenvertretung

Beitrag von downunder »

Hallo Herr Römer, besten Dank für Ihre Erläuterungen.
Habe zwischenzeitlich auch mit dem Wahlvorstand gesprochen, der meine die frist dürfe abweichen. Es gäbe nur eine Mindestzeitraum von 14 Tagen, der nicht überschritten werden dürfe.

Das Verfahren die Stützunterschriften wie von Ihnen beschrieben einzuholen hilft sehr weiter ☺️

Nochmals besten Dank
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