Heranziehung in die SBV

Antworten
nicolee

Heranziehung in die SBV

Beitrag von nicolee »

Guten Tag,

ist der Arbeitgeber nach wie vor lediglich über die Heranziehung eines Stellvertretrs durch die Vertrauensperson zu unterrichteten?
Hat der Arbeitgeber nach wie vor nach Unterrichtung die Aufagbe, die Tätigkeiten des Heranzuziehenden anderweitig zu delegieren?
Leider finde ich zu den beiden Vorgenannten die Quelle nicht mehr.

Vielen Dank im Voraus.
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Heranziehung in die SBV

Beitrag von CVedder »

Hallo Frau Erkelenz,

ist damit die ständige Heranziehung nach § 95 Absatz 1 SGB IX gemeint, da steht im Gesetz " nach Unterrichtung des Arbeitgebers...." oder meinen Sie die Heranziehung im Vertretungsfall? Dies müsste dann der Stellvertreter selbst anzeigen (da die SBV ja verhindert ist).

Gruß Christian Vedder
nicolee

AW: Heranziehung in die SBV

Beitrag von nicolee »

Hallo Herr Veder,

gemeint ist díe Heranziehung im Vertretungsfall im Fall, nicht die ständige Heranziehung.

Gruß

Erkelenz
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Heranziehung in die SBV

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo nicolee,
der Vertretungsfall ist dem Arbeitgeber anzuzeigen und die eigene Vertretung am Arbeitsplatz vorher mit Vorgesetztem/ bzw. Arbeitgeber zu klären.
Verlassen des Arbeitsplatzes nach dem Motto "Ich bin dann mal weg..." wird sonst garantiert zu Problemen und im schlimmsten Fall sogar zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
Antworten