hallo!
wie groß ist die mindestfrist zwischen aushang zur wahl und wahltermin? müssen es 4 wochen sein, wie ich in einen ratgeber hier gesehen habe oder können es auch 3, 2 oder auch nur 1 woche sein, die der aushang öffentlich sein muss bis zum wahltermin?
mfg enrico steinitz
SBV Wahl: Mindestfrist zwischen Wahlaushang und Wahl??
AW: SBV Wahl: Mindestfrist zwischen Wahlaushang und Wahl??
Hallo Herr Steinitz,
ja, die Fristen sind gesetzlich für das förmliche und vereinfachte Wahlverfahren geregelt:
Im vereinfachten Verfahren: Einladung zur Wahlversammlung durch die bisherige SBV. War bislang eine SBV nicht vorhanden oder wird sie nicht rechtzeitig tätig, können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt zur Wahlversammlung einladen § 19 Absatz 2 SchwbVWO Drei Wochen vor Ablauf = Mindestens zwei Wochen vor der Wahlversammlung . Unsere Empfehlung: Drei Wochen vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen SBV bzw. vor der geplanten Wahlversammlung!
Erläutert in unserer Wahlbroschüre auf Seite 97
Im förmlichen Verfahren: Nach § 2 Absatz 3 SchwbVWO und § 5 Absätze 1 und 2 SchwbVWO Spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag.
Erläutert in unserer Wahlbroschüre auf den Seite 77, 80 und 81
Nutzen Sie doch einfach unseren digitalen Wahlkalender, dort werden die Fristen automatisch errechnet und Rechtsgrundlage sowie erläuternde Seite unserer Wahlbroschüre angezeigt.
ja, die Fristen sind gesetzlich für das förmliche und vereinfachte Wahlverfahren geregelt:
Im vereinfachten Verfahren: Einladung zur Wahlversammlung durch die bisherige SBV. War bislang eine SBV nicht vorhanden oder wird sie nicht rechtzeitig tätig, können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt zur Wahlversammlung einladen § 19 Absatz 2 SchwbVWO Drei Wochen vor Ablauf = Mindestens zwei Wochen vor der Wahlversammlung . Unsere Empfehlung: Drei Wochen vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen SBV bzw. vor der geplanten Wahlversammlung!
Erläutert in unserer Wahlbroschüre auf Seite 97
Im förmlichen Verfahren: Nach § 2 Absatz 3 SchwbVWO und § 5 Absätze 1 und 2 SchwbVWO Spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag.
Erläutert in unserer Wahlbroschüre auf den Seite 77, 80 und 81
Nutzen Sie doch einfach unseren digitalen Wahlkalender, dort werden die Fristen automatisch errechnet und Rechtsgrundlage sowie erläuternde Seite unserer Wahlbroschüre angezeigt.