Hallo,
wir haben eine SBV in unserem Unternehmen, die seit mehreren Jahren diese Funktion hat. Jedoch nicht viel tut. Sie hat alles daran gesetzt wieder gewält zu werden. Leider hat sie es wieder geschafft von 6 SB 3 Stimmen zu erhalten.
Ich bin gleichgestellt SB und habe schon mehrfach versucht mit ihr Kontakt aufzunehmen. Sie antwortet auf Anfragen überhaupt nicht. Bei BEM sitzt sie nur rum ohne Kommentar oder Hilfe. Antworten nach diesen Gesprächen erhalte ich auch nicht. Auf E-Mails reagiert sie nicht. Den BR bzw. die KSBV habe ich auch schon gefragt was ich tun kann. Diese haben síe aufgefordert mit mir in Kontakt zu treten. Sie tut es aber nicht. Es gab bisher seit Jahren keine SB-Versammlungen. Man kann sich also mit anderen SB nicht austauschen, da man sie nicht kennt. Aus mehreren BEM stehen noch offene Massnahmen aus. Ich habe aber Angst, wenn ich mich wieder an den Vertreter des AG wende, dass das zu meinem Nachteil ausgelegt werden kann.
Lt. BR will sie es aussitzen. Was kann ich tun, dass sie endlich ihre Arbeit macht oder als SBV ihre Funktion aufgibt.
Wer kann mir helfen? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wie kann man diese Situation ändern?
Besten Dank im Voraus.
dina
SBV arbeitet nicht bzw. reagiert auf Nachfrage nicht, was tun
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: SBV arbeitet nicht bzw. reagiert auf Nachfrage nicht, was tun
Hallo,
wenn die SBV so gar nicht arbeiten will und auch alle guten Worte vergebens sind, bleibt nur der Weg des Antrages auf Amtsenthebung beim Integrationsamt gem. § 94 Abs. 7 SGB IX. Bei 6 Wahlberechtigten wäre außer Ihrer Stimme noch eine zweite Unterschrift auf dem Antrag notwendig, um das gesetzliche Quorum zu erreichen.
Ein solcher Antrag sollte aber gut vorbereitet sein und die Versäumnisse der SBV möglichst gut dokumentiert sein bzw. Zeugen benannt werden. Da reicht kein kleiner Freßzettel, denn die Integrationsämter schauen da zu Recht sehr genau hin, bevor sie diese einschneidende Maßnahme beschließen.
&Tschüß
Wolfgang
wenn die SBV so gar nicht arbeiten will und auch alle guten Worte vergebens sind, bleibt nur der Weg des Antrages auf Amtsenthebung beim Integrationsamt gem. § 94 Abs. 7 SGB IX. Bei 6 Wahlberechtigten wäre außer Ihrer Stimme noch eine zweite Unterschrift auf dem Antrag notwendig, um das gesetzliche Quorum zu erreichen.
Ein solcher Antrag sollte aber gut vorbereitet sein und die Versäumnisse der SBV möglichst gut dokumentiert sein bzw. Zeugen benannt werden. Da reicht kein kleiner Freßzettel, denn die Integrationsämter schauen da zu Recht sehr genau hin, bevor sie diese einschneidende Maßnahme beschließen.
&Tschüß
Wolfgang
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Wolfgang
Wolfgang
AW: SBV arbeitet nicht bzw. reagiert auf Nachfrage nicht, was tun
Hallo dina,
eine SBV die nichts macht, macht zumindest nichts falsch. Für ein Amtsenthebungsverfahren wird das nicht ausreichen. Dafür sind in der Regel schon Straftatbestände wie z.B. Vorteilsnahme im Amt o.ä. erforderlich.
Durchalten und bei der nächsten Wahl den "richtigen" wählen. So ist das halt in der Demokratie, meistens sind 50 % unzufrieden.
eine SBV die nichts macht, macht zumindest nichts falsch. Für ein Amtsenthebungsverfahren wird das nicht ausreichen. Dafür sind in der Regel schon Straftatbestände wie z.B. Vorteilsnahme im Amt o.ä. erforderlich.
Durchalten und bei der nächsten Wahl den "richtigen" wählen. So ist das halt in der Demokratie, meistens sind 50 % unzufrieden.