Einbindung von Betriebsstätten ohne Betriebsrat

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dh

Einbindung von Betriebsstätten ohne Betriebsrat

Beitrag von dh »

Bin BRV in einem Mittelstandsunternehmen. Da wir keine SBV haben (aber mehr als 5 SB) möchte ich nun SBV-Wahlen in die Wege leiten. Laut der Wahlunterlagen sind SB wahlberechtigt, die auch im Wirkungskreis des amtierenden Betriebsrates sind. Unser Unternehmen besteht aus 3 separaten Betriebsstätten (1 AG und 2 GmbHs) davon wurden zwei bei den BR-Wahlen berücksichtigt, die dritte Betriebsstätte wollte jedoch bei den BR-Wahlen nicht teilnehmen. Heißt das nun, dass die Schwerbehinderten dieser Betriebsstätte auch kein Recht haben, bei den SBV-Wahlen mit zu wählen? Oder kann eine Wunsch-Teilnahme durch einen schriftlichen Antrag berücksichtigt werden? Immerhin ist diese Betriebsstätte im gleichen Gebäude, wie die anderen beiden. Danke im Voraus für Eure Hilfe!
CVedder
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AW: Einbindung von Betriebsstätten ohne Betriebsrat

Beitrag von CVedder »

Hallo dh, wenn einer der Betriebe 5 oder mehr schwerbehinderte beschäftigt, können die ohnehin ihre eigene SBV wählen. In Frage käme eine mögliche Zusammenlegung der Betriebe nach § 94 Absatz 1 SGB IX. Nähere Informationen stehen auch im Heft ZB Spezial SBV Wahl 2014 auf Seite 17 hier zu finden https://www.integrationsaemter.de/publi ... index.html

Mit anderen Worten, die Entscheidung des einen Betriebes aus der Betriebsratswahl ist heute nicht mehr bindend. Einfach wieder fragen und ermitteln.

Gruß
Christian Vedder
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