Hallo, ein ehemaliger Mitarbeiter (er ist seit kurzem in Rente) hat mich angerufen und wollte folgendes wissen:
bei seinem neuen Sb-Ausweis mit GdB 100 war ein Infoblatt dabei. Der Mitarbeiter meint dort gelesen zu haben, das es möglich ist wenn man schwerbehindert ist, von der Privaten- in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Stimmt das ?? Ich habe in der dieser Angelegenheit keine Ahnung.
Private-bzw. gesetzliche Krankenversicherung
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Private-bzw. gesetzliche Krankenversicherung
Hallo,
dieses Rückkehrrecht ist unter bestimmten, recht eng gefassten Bedingungen in § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V gegeben:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html
Allerdings ziehen die GKVen die dort erwähnte Altersgrenze je nach Kasse zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr
dieses Rückkehrrecht ist unter bestimmten, recht eng gefassten Bedingungen in § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V gegeben:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html
Allerdings ziehen die GKVen die dort erwähnte Altersgrenze je nach Kasse zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Private-bzw. gesetzliche Krankenversicherung
Die Frage ist ja auch: welchen Nutzen sollte er davon haben in die Gesetzliche KV zu wechseln?
Solch ein Wechsel sollte immer gut durchdacht werden, denn ein Zurück ist oftmals nur mit Nachteilen verbunden, z.B. könnten dann die Anwartschaften evtl. für immer flöten gehen
Ein Tipp wäre auch sich mit der Unabhängigen Patientenberatung (UVP) in Verbindung zu setzen, vielleicht können die helfen: http://www.patientenberatung.de/
Solch ein Wechsel sollte immer gut durchdacht werden, denn ein Zurück ist oftmals nur mit Nachteilen verbunden, z.B. könnten dann die Anwartschaften evtl. für immer flöten gehen
Ein Tipp wäre auch sich mit der Unabhängigen Patientenberatung (UVP) in Verbindung zu setzen, vielleicht können die helfen: http://www.patientenberatung.de/