stellvertretender SBV beim BEM

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soz2014

stellvertretender SBV beim BEM

Beitrag von soz2014 »

Zum BEM-Gespräch wurde die SBV gewünscht, durch die Neuwahlen, ist jetzt eine neue SBV im Dienst, diese ist verhindert zum Termin, also ist der Stellvertreter in der Zuständigkeit. Dieser ist aber durch AN nicht gewünscht. Es besteht der Wunsch die vorherige SBV-Vertretung mit im Boot zu haben, weil der Vorgang dort bekannt ist. Was gibt es für Alternativen? :idea:
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: stellvertretender SBV beim BEM

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo soz2014,
da fallen mir nur zwei Alternativen ein:
Entweder Termin verschieben oder der Arbeitgeber entscheidet, ob die ehemalige SBV beratend teilnehmen darf.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
ebern

AW: stellvertretender SBV beim BEM

Beitrag von ebern »

Aus meiner Erfahrung zu BEM wäre mir besonders wichtig, was der/die Betroffene BEM Person wünscht. Dann ggf. auf Grund dieses Wunsches eine Entscheidung treffen, ggf. mit AG
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: stellvertretender SBV beim BEM

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

es war durchaus erklärter Wille des Gesetzgebers, daß - mit der einzigen Ausnahme des § 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX - die SBV auch bei Ablehnung durch den schwerbehinderten/gleichgestellten AN beteiligt werden muß.
Natürlich kann dies zu Problemen im Einzelfall führen, die dann eben im Dialog mit allen Beteiligten gelöst werden müssen. Das ist dann schon eine Gratwanderung, da man auch durchaus als SBV seinen "Schäfchen" auch mal klar machen muß, daß die Begleitung durch die SBV nicht immer ein "Wunschkonzert" - allein schon aus dem Charakter der 1-Personen-Vertretung heraus. Vielleicht ist ja eine Terminverlegung eine Lösung.

Allerdings irritiert mich auch, daß bei einem schwerbehinderten AN ein BEM- und kein Integrationsverfahren durchgeführt wird.
&Tschüß
Wolfgang
alfonso12

AW: stellvertretender SBV beim BEM

Beitrag von alfonso12 »

Wird der SBV bei einem BEM denn immer miteinbezogen?
Und passiert das automatisch? Durch den AG oder durch den AN?

Mein SBV unterstützt mich persönlich ganz generell in keinster Weise und wenn ich ganz explizit um seine Unterstützung bitte und zwar schriftlich, gibt es nur armeselige Antworten von ihm "dafür sei er nicht zuständig usw...". Wozu sollte ich also so jemanden, der meiner Meinung nach völlig fehl am Platz ist, bei solch einem BEM dabei haben?

Er hat auch nix dazu gesagt, als der Wahlvorstand die Liste der Wahlberechtigten und somit der Schwerbehinderten veröffentlicht hat, u.a. am Schwarzen Brett im Betrieb somit für ALLE Kollegen les- und kopierbar. Für mich ein absolutes Unding, denn dann hätte man ja gleich an die BILD-Zeitung schreiben können.

Wozu also ein BEM mit dem????
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