Umgang mit schwerbehinderten Menschen im beruflichen Alltag

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knobbe64

Umgang mit schwerbehinderten Menschen im beruflichen Alltag

Beitrag von knobbe64 »

Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist folgendes passiert: Gestern wurde mir von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass man mich meiner Funktion als Einkaufsleiter enthebt. Begründung: Es gibt einen Kollegen (aus dem Verkaufsinnendienst) der innovativere Ideen hätte als ich und außerdem wolle man mich, mit Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand (ich bin schwerbehindert GdB 50), von der verantwortungsvollen Position entlasten. Ist das so rechtens? Oder greift hier nicht Paragraph 95 Abs. 2 SGB IX? Welchen Rat können Sie mir geben? Im Voraus besten Dank.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Umgang mit schwerbehinderten Menschen im beruflichen All

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo knobbe64,
§ 95 Absatz 2 SGB IX regelt nur die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der SBV.
Die Frage der Zulässigkeit beurteilt sich eher ob der Arbeitgeber das im Rahmen seine Direktionsrechtes darf oder ob dafür eine Änderungskündigung notwendig ist. Klärung bringt nur ein Blick in den Arbeitsvertrag. Wenn dort die Tätigkeit als Einkaufsleiter genannt ist, dann wäre alles andere nur über eine (nach §§ 85 ff SGB IX zustimmungspflichtige) Änderungskündigung möglich. Stellen Sie die Frage als gewählte Schwerbehindertenvertretung? Dann sieht das Ganze noch etwas anders aus. Wenn Sie keine SBV sind, sollten Sie dringend Kontakt mir Ihrer SBV oder dem Integrationsamt aufnehmen.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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