Gespräch mit SBV

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kristin

Gespräch mit SBV

Beitrag von kristin »

Ich als Neugewählte Vertrauensperson möchte alle Gleichgestellten und Schwerbehinderte Mitarbeiter zu einem Einzelgespäch einladen. Dabei soll auch eine Art Personenbogen angefertigt werden. Dies wurde mir auf einer Fortbildung angeraten. Ist die Zeit des Gespäches für die eingeladenen Mitarbeiter Arbeitszeit? Kann ich den 1. Stellvertreter zu meiner Unterstützung dazunehmen?
Lieselotte
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Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Gespräch mit SBV

Beitrag von Lieselotte »

Hallo Kristin,

neben der Möglichkeit der Schwerbehindertenvertretung die zu betreuenden Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen, haben natürlich auch die Beschäftigten das Recht ihre Interessenvertretung von sich aus in Anspruch zu nehmen und aufzusuchen. Das SGB IX selber kennt dazu aber keine eigene Regelung. Stattdessen können analog die Regelungen des § 39 Betriebsverfassungsrecht herangezogen werden.

Der/die Beschäftigte muss sich beim betrieblichen Vorgesetzten abmelden und nach der Rückkehr wieder anmelden. Der/die Beschäftigte hat dabei auf die betrieblichen Belange Rücksicht zu nehmen und sollte den Betriebsablauf nicht unnötig zu stören. Eine Begründung muss dem Vorgesetzten nicht gegeben werden. Während des Besuchs bei der Schwerbehindertenvertretung darf den Beschäftigten das Arbeitsentgelt nicht gekürzt werden. Die Beschäftigten sind auch auf dem Weg zum Gespräch mit der Vertrauensperson und zurück durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Wegen der Arbeitsteilung mit dem Stellvertreter....die Rechtslage ist da (leider) eindeutig: die Schwerbehindertenvertretung ist eine Ein-Personen-Vertretung. Der Stellvertreter nimmt die Aufgaben der Vertrauensperson nur im Falle von Abwesenheit oder Verhinderung wahr. Eine Heranziehung des 1. Stellvertreters zur Wahrnehmung der Aufgaben der Vertrauenspersonen sieht das SGB IX erst ab 100 zu betreuenden Kollegen/innen vor.

Was aber nicht bedeutet, dass in der Praxis nicht auch eine andere (= günstiger) Handhabung der Aufgaben möglich ist. Dies kommt dann aber auf den jeweiligen Betrieb und die Absprachen der Schwerbehindertenvertretung mit dem Arbeitgeber bzw. Beauftragten des Arbeitgebers an.

P.S.: Bitte beim "Personalbogen" den Datenschutz nicht außer Acht lassen. Ggfs. sollte man sich auch unter Angabe wofür die Informationen eingesetzt werden (sollen) und wer Einsicht in die Unterlagen hat, die Einwilligung der jeweiligen Person einholen.

Gruß Carola Fischer
LVR-Integrationsamt, Köln
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