Anfrage zur Aktuellen Gesetzeslage

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kebie

Anfrage zur Aktuellen Gesetzeslage

Beitrag von kebie »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen.

Können Sie mir hier die genaue Gesetzeslage nennen zu folgenden Fall:

Rollstuhlfahrerin möchte gerne im Callcenter anfangen, dort wird es demnächst 7x24 Schicht System eingeführt. Nachts und am Wochenende wird man eventuell sogar alleine im Büro sein.

Dank Betriebsrat wird sicherlich auf die Gängigen Rechte und Gesetzte zur Nachtarbeit eingehalten, mich interessiert nur die Aktuelle Gesetzlage für Schwerbeschädigte.

ich konnte leider bisher nur finden, das Schicht Arbeit generell nicht verboten aber auch nicht erzwungen werden kann.

Hoffe auf Antwort.

Mit freundlichen Gruß

Christian
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Anfrage zur Aktuellen Gesetzeslage

Beitrag von CVedder »

Hallo Kebie bzw. Christian,

da gibt es keine andere Gesetzeslage. Schwerbehinderte Menschen dürfen selbstverständlich auch im Schichtbetrieb arbeiten, dass gilt auch für Rollstuhlfahrer. Das Nein zu Schichtarbeit bzw. Nachtdiensten kann man allenfalls damit begründen, dass damit eine behindertengerechte Beschäftigung nicht mehr möglich ist bzw. die Gesundheit ernsthaft gefährdet ist. Über den § 81 Absatz 4 im SGB IX kann man einen entsprechenden Anspruch versuchen abzuleiten.

Wenn aber bereits vor Eintritt in das Arbeitsverhältnis klar ist, dass der Arbeitnehmer nicht in die Schichtarbeit will oder kann, dann sollte man den Arbeitsvertrag erst gar nicht abschließen. Im übrigen ist man verpflichtet den potentiellen Arbeitgeber darauf hinzuweisen, wenn man die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht ausführen kann.

Gruß
Christian Vedder
kebie

AW: Anfrage zur Aktuellen Gesetzeslage

Beitrag von kebie »

Hallo Christian,

vielen Dank für die schnelle Information, es geht grade darum das in diesem Fall der Rollstuhlfahrer gerne den Job machen möchte, der Potenzielle Arbeitgeber aber sich nicht sicher ist, ob das Gesetzlich überhaupt erlaubt ist.

Da werde ich die Personalabteilung mal Informieren :)
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