Wahlberechtigung Bezirksschwerbehindertenvertretung

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M.Meyer

Wahlberechtigung Bezirksschwerbehindertenvertretung

Beitrag von M.Meyer »

Hallo,

im Rahmen der Wahl der Stufenvertretung (Bezirksschwerbehindertenvertretung, förmliches Verfahren, schriftliche Stimmabgabe) sind die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen, d.h. die örtlichen Vertrauenspersonen, wahlberechtigt. Was gilt im Falle einer Verhinderung der Vertrauensperson (längere Abwesenheit durch Krankheit, Urlaub o.ä.), die bereits im Vorfeld bekannt ist. Geht das Wahlrecht der jeweiligen örtlichen Schwerbehindertenvertretung auf den Stellvertreter über oder steht das Wahlrecht nur höchstpersönlich der Vertrauensperson zu?

Vielen Dank im Voraus.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Wahlberechtigung Bezirksschwerbehindertenvertretung

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

die Verhinderungsvertretung durch die/den Stellvertreter/in nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist nicht eingeschränkt. Während einer Verhinderung durch Abwesenheit der SBV amtiert ein "Stelli" vollumfänglich.
&Tschüß
Wolfgang
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