Stützunterschriften

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porsche

Stützunterschriften

Beitrag von porsche »

Hallo Zusammen,

hätte Fragen zur Wahl der Gesamtvertrauensperson

- müssen alle Stützunterschriften (also mindestens 3) auf einem Zettel sein? Da räumlich weit auseinanderliegend und somit kaum machbar, immer das eine Original zu verschicken.

- können auch schon vor dem Wahlauschreiben Stützunterschriften gesammelt werden?

Grüße
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Stützunterschriften

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

1.
Stützunterschriften müssen nicht auf demselben Formular geleistet werden. Das Formular kann kopiert werden und die Unterschriften auf den jeweiligen Kopien geleistet werden.

2.
Für das Sammeln von Stützunterschriften gibt es keine Frühestmögliche Frist. Auch schon deutlich vor Veröffentlichung des Wahlausschreibens können diese geleistet werden.
&Tschüß
Wolfgang
porsche

AW: Stützunterschriften

Beitrag von porsche »

erstmal Danke für die Antwort :-)

aber wie ist das dann im § 6 Absatz 3 gemeint - irgendwie häng ich grad fest ;-) ???

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)

§ 6 Wahlvorschläge
(3) Eine Person, die sich bewirbt, kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden, es sei denn, sie
ist in einem Wahlvorschlag als Schwerbehindertenvertretung und in einem anderen Wahlvorschlag als
stellvertretendes Mitglied benannt. Der Wahlvorstand fordert eine Person, die mit ihrer schriftlichen Zustimmung
auf mehreren Wahlvorschlägen für dasselbe Amt benannt ist, auf, innerhalb von drei Arbeitstagen zu erklären,
auf welchem der Wahlvorschläge sie benannt bleiben will. Wird diese Erklärung nicht fristgerecht abgegeben,
wird der Bewerber oder die Bewerberin von sämtlichen Wahlvorschlägen gestrichen.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Stützunterschriften

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

mit Stützunterschriften hat aber § 6 Abs. 3 SchwbVWO gar nichts zu tun.

Da geht es darum, daß ein Bewerber mehr als einmal für denselben Wahlgang vorgeschlagen wird.
&Tschüß
Wolfgang
porsche

AW: Stützunterschriften

Beitrag von porsche »

herzlichen Dank für die Antwort :-)

mir ist sehr wichtig das die Wahl korrekt abläuft ;-)

Deshalb auch grad noch mal eine andere Frage.

wenn es 2 Bewerber für das Amt der Gesamtvertrauensperson und 10 wahlberechtigte Vertrauenspersonen gibt.
Einer der Bewerber hat bereits schon 8 Stützunterschriften erhalten.

Sehe ich das richtig das der andere Bewerber somit gar keine Chance mehr hat (da mind. 3 Unterschriften) ???

Ich habe leider im Netz nichts gefunden.
Danke für Eure antworten :-)
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Stützunterschriften

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo porsche,
ja, da wird es dem anderen Bewerber nicht mehr möglich sein drei gültige Stützunterschriften zu bekommen. Unterschreibt einer der Wahlberechtigten doppelt, muss er sich erklären welche Unterschrift gültig bleiben soll.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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