Hallo,
ich grüße als neu gewählter alle Kolleginnen und Kollegen und hoffe auf gute Zusammenarbeit!
Kaum im Amt und schon eine unangenehme Frage .
Ein Kollege, 57 Jahre alt, dessen Arbeitsbereich Ende 2016 geschlossen wird, hat einen befristeten GdB von 50 bis Juli 2016. Dieser wird Anfang 2016 neu berechnet. Der GdB setzt aus verschiedenen Krankheiten zusammen.
Da er vorzeitig in Rente gehen kann (60 Jahre und zehn Monate) hat man ihm jetzt einen Altersteilzeitvertrag angeboten.
Nun hat er beim Arbeitgeber zu bedenken gegeben, dass, falls der GdB 2016 nicht verlängert wird, er nicht mit 60 Jahren und 10 Monaten zu arbeiten aufhören könnte sondern erst, laut Gesetz, mit 63 Jahren und 10 Monaten.
Chef sagt nun, dass er mit ihm nur einen Altersteilzeitvertag über 2/2 Jahre anbieten könnte, keinen über 3/3 Jahre, da die Abteilung Ende 2016 geschlossen wird und er sich neue Arbeit suchen soll.
Nun meine Frage:
Sollte er sich mit dem Versorgungsamt in Verbindung setzen und den Leuten da seine Problematik unterbreiten damit man den befristeten Vertrag in einen unbefristeten umwandelt.
Oder ist das keine so gute Idee.
Für eine Antwort bin ich euch dankbar.
Gruß
Befristeter GdB
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Befristeter GdB
Guten Tag,
da der alte GdB bis zur Rechtskraft der neuen Feststellung weitergilt, würde ich in diesem Fall schlicht und ergreifend auf legales "Zeitspiel" setzen, falls wirklich eine Herabstufung in der Anhörung angedroht wird. Mit Widerspruch (unter optimierter Ausnutzung der Fristen) sowie Nachwirkung sollte der vorgezogene Rententermin erreicht werden können. Was mit dem GdB am Tage nach Renteneintritt passiert, interessiert den Rentenversicherungsträger grundsätzlich nicht mehr.
Ein "Herantreten" an das Versorgungsamt könnte unnötig "schlafende Hunde" wecken.
da der alte GdB bis zur Rechtskraft der neuen Feststellung weitergilt, würde ich in diesem Fall schlicht und ergreifend auf legales "Zeitspiel" setzen, falls wirklich eine Herabstufung in der Anhörung angedroht wird. Mit Widerspruch (unter optimierter Ausnutzung der Fristen) sowie Nachwirkung sollte der vorgezogene Rententermin erreicht werden können. Was mit dem GdB am Tage nach Renteneintritt passiert, interessiert den Rentenversicherungsträger grundsätzlich nicht mehr.
Ein "Herantreten" an das Versorgungsamt könnte unnötig "schlafende Hunde" wecken.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Befristeter GdB
Hallo Albarracin,
danke für Deine schnelle und umfangreiche Antwort.
Damit kann ich was anfangen!
Danke und Gruß
Wilfried
danke für Deine schnelle und umfangreiche Antwort.
Damit kann ich was anfangen!
Danke und Gruß
Wilfried