Wahlanfechtung oder Nichtigkeit einer Wahl?

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frageline

Wahlanfechtung oder Nichtigkeit einer Wahl?

Beitrag von frageline »

Hallo ans Forum,

könnte mir jemand den Unterschied zwischen einer Wahlanfechtung und der Nichtigkeit einer SBV- Wahl erklären?

Welche Fristen gelten dabei?

Muss man dann auch immer klagen?

Geht das auch als Einzelner?

Bgzl. Frist: ab wann gilt diese?

Und speziell die Frage, ab wann sie für Langzeiterkrankte gilt, die somit von der Veröffentlichung im Betrieb gar nichts mitbekommen?

Danke für Antworten und viele Grüße von

Frageline
arcus
Beiträge: 78
Registriert: Freitag 7. November 2014, 15:26

AW: Wahlanfechtung oder Nichtigkeit einer Wahl?

Beitrag von arcus »

Hallo frageline. Das hab ich in meinen Unterlagen gefunden.

"Eine Wahl ist nichtig, also ungültig, bei einem groben Verstoß gegen das Wahlrecht, zum Beispiel, wenn die Wahl nicht in geheimer und schrift­ licher Abstimmung erfolgte, sondern durch Handheben. Die Nichtigkeit kann rückwirkend zu jeder Zeit und in jeder Form geltend gemacht werden, sofern ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung besteht. Es gibt jedoch auch Verstöße, die eine Wahl nicht von vornherein ungültig, aber anfechtbar machen. Zum Beispiel, wenn die Liste der Wahlberechtigten nicht ausgelegt wurde. Eine Anfech­ tung ist fristgebunden und kann durch drei oder mehr Wahlberechtigte und den Arbeitgeber erfolgen. Zuständig für Klagen ist das Arbeitsgericht."

Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben
arcus
Beiträge: 78
Registriert: Freitag 7. November 2014, 15:26

AW: Wahlanfechtung oder Nichtigkeit einer Wahl?

Beitrag von arcus »

Langzeitkranke? Da bin ich kein Experte. Aber mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht hier eine Holschuld.
Das heißt Sie müssen Sich Ihre Informationen selbst beschaffen.
Mir wärs anders herum auch lieber, aber ist nun mal so.

Ändern können wir das nur dann wenn wir Schwerbehinderten uns selbst, soweit möglich, engagieren und über unsere Verbände Einfluss auf den Gesetzgeber machen.
Ulrich.Römer

AW: Wahlanfechtung oder Nichtigkeit einer Wahl?

Beitrag von Ulrich.Römer »

Egal ob Langzeiterkrankt, Zeitrente oder vorübergehend beurlaubt, wer an der betrieblichen Gestaltung aktiv mitwirken will muss sich darum selbst kümmern. Der Begriff "Holschuld" passt da ganz gut.
frageline

AW: Wahlanfechtung oder Nichtigkeit einer Wahl?

Beitrag von frageline »

Sorry,

das sehe ich aber anders.

Die Zusendung sämtlicher Wahlunterlagen geschah ja auch ohne das derjenige sich beim Wahlvorstand oder sonst wem extra melden musste.

Zudem ist es ja bei Personalratswahlen auch so, dass Langzeiterkrankte von der Wahl nicht ausgeschlossen werden dürfen und da die wohl kaum wissen, wenn sie krank zuhause sind, wann die Wahl stattfindet und wer der Wahlvorstand ist, werden sie angeschrieben.

Oder meldet Ihr Euch bzgl. der Bundestagswahl bei Eurem Bezirksamt "oh ja ich würde auch gern mitmachen und wählen!". Nein Ihr werdet automatisch benachrichtigt und das Ergebnis ist öffentlich.

Nur bei einer SBV-Wahl in einem Betrieb, kann man die Veröffentlichung als Langzeiterkrankter doch nicht sehen,da man nicht vor Ort im Betrieb ist und die Veröffentlichung ja nur im Betrieb stattfindet.

So sehe ich das.
Ulrich.Römer

AW: Wahlanfechtung oder Nichtigkeit einer Wahl?

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo frageline,
alle Wahlen sind gesetzlich ziemlich genau geregelt. Der Versand der Wahlunterlagen für die Bundestagswahl in Ihrem Beispiel ist in der Bundeswahlordnung geregelt. Eine entsprechende Regelung gibt es für die SBV-Wahl in der SchwbVWO nicht. Ohne Rechtsgrundlage kann man nicht einfach festlegen und umsetzen, was man für richtig hält. Da ist eher der von arcus in seinem vorigen Beitrag beschriebene Weg zielführend. Eine Ergänzung oder Änderung der SchwbVWO wäre die Lösung.
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Wahlanfechtung oder Nichtigkeit einer Wahl?

Beitrag von albin.göbel »

frageline hat geschrieben:Könnte mir jemand den Unterschied zwischen Wahlanfechtung und Nich­tig­keit einer SBV-Wahl erklären?
Hallo frageline, ausführliche grundlegende Infos jeweils mit zahlreichen Pra­xis­bei­spie­len sowie aktueller Rechtsprechung dazu gibts in der B­IH-Wahlrechtsbroschüre in Abschnitt 8.

Viele Grüße
Albin Göbel
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