Guten Morgen,
ich hab mal eine Frage. Darf mein Name (Vor- und Zuname) als Wahlberechtigte (und somit als schwerbehinderter Mensch) einer SBV-Wahl einfach veröffentlicht werden und somit für ALLE Bediensteten des Betriebes erkennbar, dass ich schwerbehindert bin?
Bei uns gab es im Betrieb keine besondere Stelle, wo diese Wählerliste an ganz bestimmten Tagen und zu ganz bestimmten Uhrzeiten ausgelegt war. Somit war meine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch anhand meines Namens veröffentlicht, da alles komplett ohne Aufsicht war und auch ohne ein berechtigtes Interesse vorbringen zu müssen.
Darf das sein? Und wo kann ich da mehr drüber finden, ob das so ok ist?
Vielen Dank für eine Antwort!
Frageline
Veröffentlichung der Wählerliste
AW: Veröffentlichung der Wählerliste
Hallo frageline,
Nein, das ist natürlich nicht okay. Wir haben darüber schon in diesem Thread diskutiert, deshalb Thema geschlossen..
Nein, das ist natürlich nicht okay. Wir haben darüber schon in diesem Thread diskutiert, deshalb Thema geschlossen..