Veröffentlichung des Wahleregebnis

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jothehunter

Veröffentlichung des Wahleregebnis

Beitrag von jothehunter »

Muss die Stimmverteilung bzw. die Anzahl der auf die Kandidaten entfallenen Stimmen veröffentlicht werden.
Muss die Anfechtung mit der Termin veröffentlicht werden.
Gruß
Jo
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Veröffentlichung des Wahleregebnis

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo joethehunter,
nein, weder Stimmenverteilung noch Anleitung zur Anfechtung muss veröffentlicht werden.
Nutzen Sie einfach unseren Vordruck, dort sind alle notwendigen Angaben enthalten.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
katjamaus

AW: Veröffentlichung des Wahleregebnis

Beitrag von katjamaus »

Das finde ich aber schade, denn gerade die Zahl der Stimmen für eine/n Kandidatin/en interessiert die Wähler doch am meisten.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Veröffentlichung des Wahleregebnis

Beitrag von Ulrich.Römer »

Logisch, dass das die Wähler interessiert. Die Stimmenanzahl kommt in die Sitzungsniederschrift der Wahl. Da die Auszählung grundsätzlich öffentlich sein muss, kann jeder das Ergebnis im Detail mitbekommen!
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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