Darf eine vom Arbeitgeber freigestellte Schwerbehinderte der bisher nicht gekündigt ist und die sich auch nicht in der Freiphase der Alterteilzeit befindet an der Wahl zum SBV teilnehmen?
Ich denke ja, hab aber nichts Explizites dazu gefunden.
Wenn ja, wie werden solche Mitarbeiter/innen informiert, wann und wo eine Wahl stattfindet?
Unsere Wahl findet nächste Woche statt.
Freigestellt und wahlberechtigt
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Freigestellt und wahlberechtigt
Hallo,
auf diese Frage gibt es kein eindeutiges Ja oder Nein.
Es kommt darauf an, aus welchem Grund die Freistellung erfolgte und ob eine Wiedereingliederung in den Betrieb vorgesehen bzw. ausgeschlossen ist.
zB:
Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (wg. Kündigung/Auflösungsvertrag): Kein Wahlrecht vergleichbar Ruhephase ATZ
laufende Kündigungsschutzklage (auch nach Ablauf der Kündigungsfris, Dau/Düwell... SGB IX, § 94, Rn. 17) : Wahlrecht
vorübergehendes Ruhen des Arbeitsverhältnisses mit vereinbarter/voraussichtlicher Wiederaufnahme der Arbeit ( unbez. Urlaub, Erziehungszeit, Zeitrente): Wahlrecht
Für abwesende Wähler gibt es keine besonderen Vorschriften zur Information, die über § 5 Abs. 2 bzw. § 19 SchwbVWO hinausgehen. Sie haben während ihrer Abwesenheit grundsätzlich eine "Holschuld".
auf diese Frage gibt es kein eindeutiges Ja oder Nein.
Es kommt darauf an, aus welchem Grund die Freistellung erfolgte und ob eine Wiedereingliederung in den Betrieb vorgesehen bzw. ausgeschlossen ist.
zB:
Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (wg. Kündigung/Auflösungsvertrag): Kein Wahlrecht vergleichbar Ruhephase ATZ
laufende Kündigungsschutzklage (auch nach Ablauf der Kündigungsfris, Dau/Düwell... SGB IX, § 94, Rn. 17) : Wahlrecht
vorübergehendes Ruhen des Arbeitsverhältnisses mit vereinbarter/voraussichtlicher Wiederaufnahme der Arbeit ( unbez. Urlaub, Erziehungszeit, Zeitrente): Wahlrecht
Für abwesende Wähler gibt es keine besonderen Vorschriften zur Information, die über § 5 Abs. 2 bzw. § 19 SchwbVWO hinausgehen. Sie haben während ihrer Abwesenheit grundsätzlich eine "Holschuld".
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang