Kein Eingliederungsmanagement weil Stelle weggefallen ist

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arcus
Beiträge: 78
Registriert: Freitag 7. November 2014, 15:26

Kein Eingliederungsmanagement weil Stelle weggefallen ist

Beitrag von arcus »

Ein schwerbehinderter Mitarbeiter bietet nach längerer Krankheit seine Arbeitskraft wieder an. Der AG teilt ihm mit, dass seine Stelle im Zuge einer Umorganisation weggefallen ist. Auf der anderen Seite werden in diesem Unternehmen ständig neuen Mitarbeiter eingestellt . Hat der Mitarbeiter Recht auf ein Eingliederungsmanagement?
Ulrich.Römer
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Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Kein Eingliederungsmanagement weil Stelle weggefallen is

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo arcus,
mit BEM hat der dargestellte Sachverhalt nichts zu tun. BEM ist ein Angebot welches der Arbeitgeber dem Betroffenen nach 6 Wochen AU macht. Dieses Angebot ist nicht erfolgt.
Hier bietet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft bei bestehendem Arbeitsverhältnis an und hat damit Anspruch auf Arbeitsentgelt. Ob dieses Angebot wegen bevorstehender Aussteuerung der Krankenkasse erfolgt kann ich nur vermuten. Nun hat der Arbeitgeber bei Wegfall des ursprünglichen Arbeitsplatzes das Problem an welchem Arbeitsplatz der Arbeitnehmer beschäftigt werden kann. Spannend wird jetzt, wie der Arbeitgeber sein Problem löst.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
arcus
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Registriert: Freitag 7. November 2014, 15:26

AW: Kein Eingliederungsmanagement weil Stelle weggefallen is

Beitrag von arcus »

Der Arbeitnehmer bietet seine Arbeitskraft wieder an, weil er sich stabil und arbeitsfähig fühlt und wie ich den Eindruck habe, auch ist. Der AG sagt ihm aber: entweder nimmt er ein Abfindungsangebot an oder ihm wird gekündigt. Wie ich verstanden habe will der AG eine mögliche Kündigung mit dem Wegfall seiner Stelle begründen.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Kein Eingliederungsmanagement weil Stelle weggefallen is

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo arcus,
da der Arbeitnehmer schwerbehindert ist braucht der Arbeitgeber erst die Zustimmung des Integrationsamtes bevor er kündigen kann. Das Integrationsamt wird prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist. Wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag annimmt, dann ist er ohne Beteiligung des Integartionsamtes draußen!
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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