persönliches Erscheinen bei der SBV Wahl
persönliches Erscheinen bei der SBV Wahl
Kann ein Schwerbehinderter am Wahltag einen Vertreter schicken? (z. B. bei Krankheit od. Urlaub)
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: persönliches Erscheinen bei der SBV Wahl
Hallo,
sowohl im förmlichen als auch im vereinfachten Wahlverfahren muss das Wahlrecht höchstpersönlich ausgeübt werden. Daran ändert auch eine behinderungsbedingte Hilfestellung beim Wahlvorgang (§ 10 Abs. 4 SchwbVWO) nichts. Im Ergebnis also: nein, es gibt keine Möglichkeit sich bei Abwesenheit vertreten zu lassen. Ich gehe dabei davon aus, dass bei Ihnen das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden ist.
Viele Grüße
M. Günther
sowohl im förmlichen als auch im vereinfachten Wahlverfahren muss das Wahlrecht höchstpersönlich ausgeübt werden. Daran ändert auch eine behinderungsbedingte Hilfestellung beim Wahlvorgang (§ 10 Abs. 4 SchwbVWO) nichts. Im Ergebnis also: nein, es gibt keine Möglichkeit sich bei Abwesenheit vertreten zu lassen. Ich gehe dabei davon aus, dass bei Ihnen das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden ist.
Viele Grüße
M. Günther