Ein Wahlberechtigter hat Einspruch gegen die persönliche Übergabe der Briefwahlunterlagen eingelegt.
In diesem Forum hatte ich diese Vorgehensweise schon hinterfragt, glaube auch nicht etwas falsch gemacht zu haben.
Er beruft sich auf §11 Abs. 2 der Wahlordnung.
Wie gehe ich formal korrekt mit diesem Einspruch um?
Einspruch
AW: Einspruch
Hallo joethehunter,
zuerst Mal Entwarnung, es ist natürlich absolut in Ordnung die Briefwahlunterlagen persönlich oder per Post zu übermitteln. Kommentar zu § 11 Abs. 2 SchwbVWO Wiegand / Hohmann 2. Aufl. 2014 Rn. 31: "Dazu bedarf es auch keines Beschlusses des Wahlvorstandes, auf welche Weise die Wahlunterlagen den Wahlberechtigten zugänglich gemacht werden. (Schlatmann in Lorenzen u.a. § 11 WOBPersVG Rn.5.)"
Wie geht man mit so einem Einspruch um:
1) Beschluss des Wahlvorstandes über Korrektheit der Übermittlung der Wahlunterlagen herbeiführen
2) Den Einspruchführer über das Ergebnis des Beschlusses informieren
3) Beschlussprotokoll und Ergebnisinfo zu den Wahlunterlagen des Wahlvorstandes nehmen
zuerst Mal Entwarnung, es ist natürlich absolut in Ordnung die Briefwahlunterlagen persönlich oder per Post zu übermitteln. Kommentar zu § 11 Abs. 2 SchwbVWO Wiegand / Hohmann 2. Aufl. 2014 Rn. 31: "Dazu bedarf es auch keines Beschlusses des Wahlvorstandes, auf welche Weise die Wahlunterlagen den Wahlberechtigten zugänglich gemacht werden. (Schlatmann in Lorenzen u.a. § 11 WOBPersVG Rn.5.)"
Wie geht man mit so einem Einspruch um:
1) Beschluss des Wahlvorstandes über Korrektheit der Übermittlung der Wahlunterlagen herbeiführen
2) Den Einspruchführer über das Ergebnis des Beschlusses informieren
3) Beschlussprotokoll und Ergebnisinfo zu den Wahlunterlagen des Wahlvorstandes nehmen