Einladung zur Wahlversammlung 2014 vereinfachtes WV

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arcus
Beiträge: 78
Registriert: Freitag 7. November 2014, 15:26

Einladung zur Wahlversammlung 2014 vereinfachtes WV

Beitrag von arcus »

Bei uns ist immer noch nicht zur Wahlversammlung eingeladen. Ich dachte das muss immer 3 Wochen vor der Versammlung geschehen? Was tun. Der jetzige Stelleninhaber hat einen Aushang veröffentlicht in dem er darauf hinweist, dass die Wahl im November stattfinden soll.
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Einladung zur Wahlversammlung 2014 vereinfachtes WV

Beitrag von CVedder »

Hallo Arcus,

zunächst der Hinweis, dass ich den Beitrag in das Wahlforum verschoben habe.
Der Aushang des bisherigen Amtsinhabers ist sicherlich nicht korrekt. Der Termin der Wahlversammlung muss konkret benannt werden. Auch muss es deutlich erkenntbar sein, dass es sich um eine Einladung zur Wahlversammlung nach § 19 Absatz 1 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen handelt.

Gruß Christian Vedder
arcus
Beiträge: 78
Registriert: Freitag 7. November 2014, 15:26

AW: Einladung zur Wahlversammlung 2014 vereinfachtes WV

Beitrag von arcus »

Lieber Christian Vedder, vielen Dank für die Rückantwort. Die offizielle Einladung hängt seit heute Morgen am "Schwarzen Brett" Last Minute quasi, aber zeitgerecht und damit auch korrekt. Die Wahl wird dann am letzten Arbeitstag im November stattfinden. Das ist denk ich auch ok.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Einladung zur Wahlversammlung 2014 vereinfachtes WV

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo arcus,
ja, reicht aus um die Wahl noch im November durchzuführen. Problematisch wäre es nur, wenn der Wahltermin mit Einhaltung der Fristen in den Dezember rutscht, da unabhängig vom Wahltermin die Amtszeit der SBV spätestens zum 30.11.14 endet. Ab 01.12. wäre der Betrieb dann "SBV-los"
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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