Die Frage, ob der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Namen der BEM-Berechtigten ohne deren Zustimmung nennen darf, war lange Zeit umstritten. Viele sahen darin eine Verletzung des Datenschutzes und des Selbstbestimmungsrechtes.
Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt anders entschieden. Denn ? so das Argument des Gerichtes ? wie soll der Betriebsrat ohne Kenntnis der Namen überprüfen können, ob der Arbeitgeber überhaupt die Durchführung eines BEM angeboten und den Arbeitnehmer ordnungsgemäß belehrt hat?
Wie handhaben Sie das bisher in Ihrem Betrieb oder Ihrer Dienststelle? (Hierzu haben wir auch eine Umfrage gestartet - machen Sie mit!)
Sehen Sie Probleme bei der Umsetzung dieser Entscheidung in der Praxis?
Wir freuen uns auf Ihre Beiträge! Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen!
Ihr Team der BIH Online Akademie