Arbeitgeber will in BV vereinbaren das BEM Akte gleich Personalakte ist

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Anonymous

Arbeitgeber will in BV vereinbaren das BEM Akte gleich Personalakte ist

Beitrag von Anonymous »

Wie haben es überall gelesen und auf jedem Seminar gehört, dass BEM Angelegenheiten nichts in der Personalakte zu suchen haben. Dennoch will unser Arbeitgeber dieses ohne wenn und aber...

Was können wir tun bzw. auf welche rechtlichen Sachen können wir uns stützen des hier eine Strikte Trennung erfolgen muss?

Danke
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Arbeitgeber will in BV vereinbaren, dass BEM Akte gleich Personalakte ist

Beitrag von albin.göbel »

... dass BEM-Angelegenheiten nichts in der Personalakte zu suchen haben.
Hallo,

eine solche BEM-Vereinbarung wäre rechtlich null und nichtig und daher unwirksam schon aus verfassungs- und datenschutzrechtlichen Gründen (BAG, Urteil vom 12.09.2006, 9 AZR 271/06). Wegen der zwingenden gesetzlichen Zweckbindung der BEM-Daten ist der Personenkreis der Zugriffsberechtigten von vornherein zu beschränken zum Schutz der BEM-Akte vor "unbefugter sowie zufälliger" Kenntnisnahme.

Darauf darf alleine für Zwecke des BEM bzw. nur bei berechtigtem Anlass zugegriffen werden, nicht aber für andere Zwecke. Unzureichende Vorkehrungen des Arbeitgebers zum Schutz der BEM-Daten wären ansonsten nach dem erwähnten höchstrichterlichen BAG-Urteil verfassungswidrig und daher illegal, da unvereinbar mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 und 2 Grundgesetz.

Wegen der Sensibilität der BEM-Daten sind datenschutzgerechte Rahmenbedingungen unabdingbar. Datenschutzkonforme Tipps für die Praxis gibt`s beispielsweise im Abschnitt "Kernpunkte des betrieblichen Eingliederungsmanagements" für den Öffentlichen Dienst im Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein.


Viele Grüße
Albin Göbel
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