Laut Wahlausschreiben sind 3 Stellvertreter zu wählen, es werden 16 Stützungsunterschriften benötigt.
1 Wahlvorschlag enthält lediglich 1 Bewerber als Stellvertreter (und keine weiteren Bewerber)
1 weiterer Wahlvorschlag enthält 2 Bewerber als Stellvertreter (und keine weiteren Bewerber)
![Frage :?:](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_question.gif)
Dürfen beide Wahlvorschläge von den selben, wahlberechtigten Personen mit Stützungsunterschriften versehen werden oder müssen das 16 andere Personen sein?